Foto auf Gesundheitskarte: Krankenkasse muss Daten löschen

Darf eine Krankenkasse das Foto eines Versicherten dauerhaft speichern? Ein Kläger beruft sich auf den Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung – und siegt vor Gericht.

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Foto auf Gesundheitskarte: Krankenkasse muss Daten löschen
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Von
  • dpa

Eine gesetzliche Krankenkasse muss das Foto eines Versicherten nach der Erfassung seiner Daten löschen. Das entschied das Sozialgericht Mainz am Dienstag (Az. S 14 KR 477/15). Der Mann hatte gegen die dauerhafte Speicherung seines Bildes geklagt und sich auf den Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung berufen. "Ich habe 30 Jahre lang in der IT gearbeitet", sagte er. "Ich weiß, was man mit Daten alles machen kann." Die Krankenkasse hatte sich geweigert, das Bild aus ihrer Datenbank zu nehmen – für den Fall, dass die Versichertenkarte verloren ginge oder zerstört würde.

Der Vorsitzende Richter erklärte, er habe zwischen dem bürokratischen Aufwand für die Krankenkasse und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Klägers abwägen müssen. Er urteilte, dass die Krankenkasse für eine neue Karte des Betroffenen seine Einwilligung erneut einholen müsse. "Wir werden Ihr Foto umgehend löschen", sagte der Anwalt der Krankenkasse nach dem Urteilsspruch.

Die elektronische Gesundheitskarte wurde in Deutschland seit 2011 stufenweise eingeführt, alle fünf Jahre muss sie erneuert werden. In der Regel löschte die beklagte Krankenkasse die Daten ihrer Versicherten erst, als der Vertrag endete. "Das Gericht hat über einen Einzelfall entschieden", erklärte der Anwalt des Klägers. Andere Betroffene könnten sich in Zukunft nicht auf diesen Prozess berufen. "Für die Versicherten bedeutet das Urteil womöglich, dass sie in Zukunft noch ein Häkchen mehr machen müssen auf ihrem Antrag", sagte er – für die Zusage nämlich, dass die Krankenkasse ihr Foto ohne zeitliche Einschränkung nutzen dürfe. (axk)