Traffic-Drossel für Filesharing: Vodafone Kabel macht einen Rückzieher

Nutzerproteste und Unklarheiten bei der Umsetzung führen bei Vodafone zum Umdenken: Die Drosselung des Internet-Zugangs für Peer-to-Peer-Dienste und Sharehoster ab einem bestimmten Traffic wird komplett eingestellt.

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Vodafone
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Von
  • Jürgen Kuri

Erst Hü, dann Hott bei Vodafone Kabel: Eigentlich wollte der Kabel-Internetprovider (früher einmal als Kabel Deutschland bekannt) Ernst machen mit seiner in den AGB bereits festgehaltenen Filesharing-Drossel: Ab 10 GByte Traffic pro Tag sollte der Internet-Zugang der Nutzer für Peer-to-Peer-Dienste wie BitTorrent und für den Zugang zu Sharehostern auf 100 kBit/s gedrosselt werden.

Das Recht hatte sich Vodafone Kabel in den AGBs schon länger eingeräumt, in der Praxis aber kaum Gebrauch davon gemacht - gedrosselt wurde zuvor auch erst ab 60 GByte Filesharing-Traffic pro Tag.

Nun aber nimmt Vodafone Kabel alles wieder zurück und stoppt die Drosselung vollständig, wie das Unternehmen gegenüber Spiegel Online erklärte. Erste Tests von c't bestätigten dies: An einem Kabel-Anschluss, für den die 10-GByte-Drossel bereits aktiv war, gab es am Donnerstagabend keine Drosselung des Internet-Zugangs mehr – trotz Downloads von über 20 GByte mit voller Bandbreite von einem zuvor gedrosselten Filehoster.

Offensichtlich haben Proteste im Netz und von Vodafone nicht ausgeräumte Unklarheiten bei der Drossel zu einem Umdenken geführt. Denn von der Filesharing-Drossel waren ja nicht nur Musik- und Film-Downloads betroffen, gegen die sich die Drossel unausgesprochen, aber offensichtlich richtete: Auch der Bezug von OpenSource-Paketen oder Linux-Distributionen über BitTorrent wären ausgebremst worden. Ob auch Microsofts Peer-to-Peer-Dienst zur Windows-10-Verteilung zur Drosselung beigetragen hätte, dazu äußerste sich Vodafone bis zuletzt nicht.

Zudem: Mag manchem der Grenzwert auch großzügig erscheinen, so blieb Vodafone doch Belege dafür schuldig, dass andere Teilnehmer durch Filesharing-Nutzung benachteiligt werden. Andere Dienste, etwa legales Film- oder Musikstreaming, sollten sowieso nicht unter die Drossel-Regelung fallen.

Vodafone erklärte nun gegenüber Spiegel Online, es habe sich nur um einen Test gehandelt: "Die bisherigen Ergebnisse des Tests bewegen uns dazu, die Maßnahme nicht fortzuführen." Sämtliche Drosselungen für Filesharing- und Peer-to-Peer-Dienste fielen weg, sowohl die Drossel ab 10 GByte pro Tag als auch die zuvor eingesetzte Drossel ab 60 GByte pro Tag, betonte Vodafone. Die AGB ändern will Vodafone aber nicht; das Untenehmen behält sich also vor, jederzeit wieder eine Traffic-Drosselung einzuführen. (jk)