Peering: US-Carrier Cogent verklagt die Telekom

Tier-1-Netzbetreiber Cogent wirft der Deutschen Telekom Vertragsbruch vor und hat bei einem US-Gericht Klage eingereicht. Beim Peering sollen die Bonner zu wenig Kapazitäten vorhalten - man kann das als Beleg für Verletzung der Netzneutralität sehen.

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Peering: US-Carrier Cogent verklagt die Telekom

Der Traffic erreicht an den Übergabepunkten Frankfurt (oben) und Ashburn (unten) regelmäßig die Kapazitätsgrenze, wirft Cogent der Telekom vor.

(Bild: Cogent)

Lesezeit: 3 Min.
Inhaltsverzeichnis

US-Netzbetreiber Cogent hat die Deutsche Telekom wegen Vertragsbruchs vor einem US-Gericht verklagt. Das US-Unternehmen wirft der Telekom vor, beim Peering an den Übergabepunkten in Frankfurt (Main) und Ashburn (US-Bundesstaat Virginia) keine ausreichenden Kapazitäten vorzuhalten, was zu Beeinträchtigungen beim internationalen Netzverkehr führe. Cogent möchte die Telekom nun gerichtlich zwingen, die Kapazitäten zu erhöhen und fordert Schadensersatz, wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte.

Netzneutralität

Netzneutralität bedeutet, dass Inhalte im Internet gleichberechtigt ihren Weg finden. Vor allem Provider und Carrier wollen aber beispielsweise für Videos extra zu bezahlende Überholspuren einbauen. Für User entstünde ohne Netzneutralität ein Zweiklassen-Internet.

“In dem sie sich weigert, die Kapazitäten der Übergabeports für den Austausch von Traffic zu erhöhen, greift die Deutsche Telekom in den freien Fluss des Internetverkehrs zwischen Kunden von Cogent und der Telekom ein”, erklärte Cogent-Rechtsvorstand Robert Beury. Mit ihrer Marktmacht als größter DSL-Anbieter in Deutschland versuche die Telekom, direkt oder indirekt einen Zoll für US-Unternehmen zu erheben. "Cogent übergibt deutlich mehr Datenverkehr in unser Netz als umgekehrt", hält dem ein Telekom-Sprecher entgegen. "Warum sollten wir alleine für die Ausweitung der Kapazitäten der Netzzusammenschaltung aufkommen müssen? Das sollten Partner grundsätzlich gemeinsam leisten."

Beim dieser Art Peering geht es um den Austausch großer Datenmengen zwischen den Betreibern großer Transportnetze oder Backbones. Dabei kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über die Konditionen. Während Branchengrößen mit internationalen Netzen wie Telekom, Level 3 oder AT&T – sogenannte Tier-1-Provider – die Daten bei gleichwertigem Verkehrsaufkommen normalerweise ohne Gebühren austauschen, müssen kleinere Provider in der Regel an die Großen zahlen (sog. Transit-Verkehr). Cogent bezeichnet sich selbst als Tier-1-Anbieter.

Beim Peering mit der Telekom komme es immer wieder zu Verstopfungen, sagt Cogent und unterstellt dem deutschen Netzbetreiber dabei Absicht. Normalerweise sei es unter Peering-Partnern üblich, die Kapazitäten an den Übergabepunkten so anzupassen, dass das Verkehrsaufkommen 70 Prozent der Kapazität nicht auf Dauer übersteigt. Doch die Telekom habe sich von der bisher mit Cogent gepflegten branchenüblichen Praxis verabschiedet.

Die Telekom ist ein dicker Fisch im Peering-Pool, aber nicht nur dort. Zusätzlich zählt der Konzern auch zu den großen Eyeball-Providern, also Netzbetreibern, die viele Kunden ins Internet bringen. So berechnet die Telekom ihren Privatkunden den DSL-Zugang zum Internet. Und schließlich möchte auch der Transit-Provider Telekom bei Content-Anbietern wie Google kassieren. Ob ein Provider so handeln darf, wird unter dem Thema Netzneutralität heiß diskutiert.

Unterm Strich können nur wenige Provider den Bonnern auf Augenhöhe begegnen. Deshalb kommt es immer wieder zu Streit mit anderen Netzbetreibern. Im Herbst 2014 hatte Level 3 ähnliche Vorwürfe erhoben wie nun Cogent.

Der Schweizer Carrier Init7 sieht in dem Peering-Verhalten großer Netzbetreiber wie der Telekom ein gutes Argument für die politisch heftig diskutierte Netzneutralität. Am Flaschenhals Peering-Point sei es einfach, die Hand aufzuhalten und schnelle Leitungen für zahlende Kunden zu reservieren, meinen die Schweizer. Die Telekom hat diese Überlegungen zurückgewiesen. "Wenn das Verhältnis zwischen Geben und Nehmen zwischen zwei Partnern nicht einigermaßen ausgeglichen ist, gibt es die Zusammenschaltung leider nicht kostenlos", hieß es dazu aus Bonn. (vbr)