Bei Online-Shops liegt einiges im Argen

Nur bei fünf Prozent der Online-Shops, die der TÜV getestet hat, gab es bei Sicherheit und Verbraucherschutz nichts zu beanstanden.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die überwiegende Mehrheit der Händler im Internet verstößt nach einem Bericht des Hamburger Abendblatts gegen grundlegende Sicherheitsbestimmungen und kümmert sich kaum um den Verbraucherschutz. Die Zeitung beruft sich auf eine Untersuchung, in deren Rahmen die TÜV Nord Security GmbH mehr als 100 Online-Shops getestet hat. Bei 63 Prozent der Anbieter wurden nach Angaben der Zeitung teilweise eklatante Sicherheitsmängel festgestellt. Nichts zu beanstanden hatten die Prüfer dagegen bei lediglich fünf Prozent. Selbst allgemein bekannte Sicherheitsschwachstellen würden von mehr als der Hälfte (57 Prozent) der Unternehmen schlicht ignoriert, hieß es.

"Hacker- und Cracker können in der Regel ganz einfache, geradezu primitive Methoden für ihre Angriffe nutzen, da bei der Systemeinrichtung durch Unachtsamkeit und mangelnde Sorgfalt elementare Fehler gemacht werden", zitiert die Zeitung den TÜV Nord. Das bedeute, dass beispielsweise Bestellungen manipuliert oder persönliche Daten von Kunden bis hin zur Kreditkartennummer ausspioniert werden können.

Auch mit dem Datenschutz nähmen es die Online-Händler nicht so genau: 86 Prozent holten nicht das Einverständnis der Käufer ein, deren persönliche Daten an Dritte weiterzugeben. Außerdem müssten Käufer geltendem Recht zufolge den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) explizit zustimmen, damit diese überhaupt wirksam werden. Bei 82 Prozent der Unternehmen haben Kunden jedoch keine Möglichkeit, die AGB anzunehmen oder abzulehnen, berichtet die Zeitung unter Berufung auf den TÜV Nord.

"Die Leichtigkeit des Onlineeinkaufs, die dem Kunden überall suggeriert wird, wird von einigen Unternehmen schamlos ausgenutzt", stellte Wolfgang Brockhaus vom TÜV Nord gegenüber der Zeitung fest. Edda Castello von der Hamburger Verbraucher-Zentrale meinte zum Hamburger Abendblatt, der Verband könne gegen solche Verstöße klagen. Etwa zwei Dutzend Mal sei man bereits erfolgreich gegen Missachtungen des Fernabsatzgesetzes vorgegangen. Doch nicht alle Onlinehändler zeigen sich einsichtig. "Es gibt auch Unternehmen, die argumentieren, dass die gesetzlichen Vorgaben für sie keine Gültigkeit haben", sagte Castello dem Blatt. (jk)