Seattle: gemeinsame Interessenvertretung für Uber- und Lyft-Fahrer

Uber-Fahrer und andere Mitfahrdienst-Fahrer haben alleine kaum eine Chance, ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern. In Seattle dürfen sich Fahrer verschiedener Unternehmen gemeinsam in Verhandlungen vertreten lassen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 17 Kommentare lesen
Taxi

(Bild: dpa, Olivier Hoslet)

Lesezeit: 2 Min.

Der Mitfahrdienst Uber erfährt in seiner Heimatstadt Seattle Gegenwind. Der Stadtrat hat einstimmig entschieden, dass sich Uber-Fahrer mit Lyft- und anderen Mitfahrdienst-Fahrern zu einer gewerkschaftsähnlichen Interessengruppe zusammenschließen dürfen, um mit ihren Arbeitgebern zu verhandeln. Uber- und Lyft-Fahrer hatten dies angestrebt, um ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern und gegen zu niedrige Löhne vorzugehen. Das berichtet Ars Technica.

Mitglieder des Stadtrates machten deutlich, dass die Arbeitsbedingungen bei Uber bisher zu Lasten der Fahrer gingen. So formulierte Kshama Sawant, dass Uber Fahrer in Schulden abrutschten oder man sie nicht wie normale Mitarbeiter "entlasse", sondern "deaktiviere" - und das ginge auch, ohne Gründe anzugbeben.

In einem schriftlichen Statement an Ars Technica erklärt Uber, dass viele Uber-Fahrer "flexibel und frei bleiben" wollten. 50 Prozent von ihnen würden weniger als zehn Stunden die Woche für Uber arbeiten. 70 Prozent von ihnen würden neben ihrer Tätigkeit für Uber einem Vollzeit- oder Halbtagsjob nachgehen. Das Unternehmen würde für viele Menschen "neue Möglichkeiten" schaffen, ihr Leben und ihren Lohn nach den eigenen Zeitvorstellungen und Regeln zu verbessern.

Stadtratmitglied Mike O'Brien hält aber dagegen und verweist darauf, dass viele Fahrer wesentlich weniger als Seattles Mindestlohn verdienen. Die Fahrer hätten "keine Rechte in ihrem Job" und wenn sie sich wehren, "werden sie schnell mundtot gemacht". Seattles Mindestlohn liegt derzeit bei elf US-Dollar und soll in Stufen auf 15 US-Dollar erhöht werden.

Uber- und Lyft-Fahrern kann allerdings nur schlecht wegen der Unterschreitung des Mindestlohns geholfen werden, da sie nicht als Mitarbeiter, sondern als "Vertragspartner" gelten. Gerichtlich wird schon gegen die Klassifizierung als Vertragspartner vorgegangen. Der Zusammenschluss vieler Mitfahrdienstfahrer zu einer gewerkschaftsähnlichen Vereinigung dürfte auch eine bessere Verhandlungsposition schaffen.

Damit die Ratsentscheidung in Seattle den Fahrern nun aber auch tatsächlich zu Gute kommt, muss noch ein Großteil der Uber-Fahrer befragt werden, ob in ihrem Sinne verhandelt werden darf. Allerdings blockiert Uber die Herausgabe einer dazu benötigten "Vertragspartner-Liste". Uber verweigert die Herausgabe mit der Begründung, dass Betriebsgeheimnisse veröffentlicht würden. Es wird auch damit gerechnet, dass Uber und Lyft gegen die Ratsentscheidung klagen werden. (kbe)