EU-Datenschutzreform: Maas lobt großen Fortschritt, IT-Wirtschaft ist skeptisch

Bundesjustizminister Heiko Maas hat den Kompromiss zur neuen EU-Datenschutzverordnung begrüßt, da die neuen Regeln für die Verbraucher Vorteile bringen. Die IT-Branche befürchtet eine Big-Data-Bremse.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 10 Kommentare lesen
Heiko Maas

(Bild: dpa, Paul Zinken)

Lesezeit: 3 Min.
Inhaltsverzeichnis

Die einen feiern ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk, andere ziehen lange Gesichter: Die EU-Gremien haben sich knapp drei Jahre nach dem Aufschlag der EU-Kommission und einem harten Lobbykampf auf einen Kompromiss für eine umfassende Datenschutzreform geeinigt.

Mehr Infos

Bundesjustizminister Heiko Maas etwa würdigte den Endstand, der nur noch formell von den Mitgliedsstaaten und dem EU-Parlament bestätigt werden muss, im ARD-Morgenmagazin als "großen Fortschritt". Damit gelte bald überall in Europa das gleiche Datenschutzrecht. Es bringe daher nichts mehr, wenn ein Unternehmen seinen Firmensitz nach Dublin verlege, weil dort die schwächsten Regeln für die Privatsphäre in Kraft seien.

Entscheidend ist für Maas auch, dass das Recht jenes Landes gelte, in dem eine Leistung online angeboten werde: "Selbst wenn man seinen Server auf die Fidschi-Insel stellt, nützt das niemandem mehr etwas." Es solle zudem mehr mit Einwilligungen gearbeitet werden: Vor allem bei sensiblen Daten müsse der Kunde gefragt werden, ob diese überhaupt verwendet werden dürften.

Jan Philipp Albrecht: "Unternehmen dürfen Daten, die sie für einen bestimmten Zweck bekommen, nicht ungefragt weitergeben oder für andere Zwecke nutzen.

(Bild: Jan Philipp Albrecht, Fotograf: Fritz Schumann )

Weniger glücklich dürften die Verfechter des Slogans vom "Datenreichtum" im Bundeskabinett sein, die sich von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) über Datenautobahnminister Alexander Dobrindt (CSU) bis zu Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) auf dem IT-Gipfel im November in Stellung brachten: Sie setzten sich zusammen mit dem Digitalverband Bitkom dafür ein, Prinzipien wie Zweckbindung und Datensparsamkeit im Interesse von Big-Data-Anwendungen auszuhebeln.

Die geplante Verordnung "gibt den Nutzern die Entscheidung über ihre persönlichen Daten zurück", versichert demgegenüber der grüne Berichterstatter im EU-Parlament, Jan Philipp Albrecht. "Unternehmen dürfen Daten, die sie für einen bestimmten Zweck bekommen, nicht ungefragt weitergeben oder für andere Zwecke nutzen." Verbraucher müssten "durch eindeutiges Handeln" zustimmen, wenn ihre Daten genutzt werden sollten.

Haben Kunden ein Datenschutzproblem mit einem Anbieter in einem anderen EU-Land, sollen sie sich in der eigenen Sprache an eine Beschwerdestelle in der Heimat wenden können. In diesem Sinne gratulierte Max Schrems, der das Safe-Harbor-Urteil erstritten hat, dem Verhandlungsführer Albrecht, auch wenn es sich um ein "gemischtes" Ergebnis handle. Schrems musste noch in Irland gegen Facebook klagen.

Vera Jourova sagt, dass die neuen Bestimmungen "gut sind für Bürger und Unternehmen".

(Bild: dpa, Julien Warnand/Archiv)

Auch der CDU-Abgeordnete Axel Voss ist mit dem Ergebnis nicht ganz zufrieden. Die geplante Verordnung sei zu schwerfällig und aufwendig: So gebe es künftig Berichtspflichten für Firmen bei Datenpannen, beim Umgang mit sensiblen Daten müssten sie vorab die Folgen abschätzen. Der Kompromiss sei aber "durchaus besser" als die bisherige Datenschutzrichtlinie von 1995, räumte Voss im Deutschlandfunk ein.

Der luxemburgische Justizminister Felix Braz konstatierte im Namen der Ratspräsidentschaft, dass es sich zwar nicht um einen "perfekten Abschluss" handle, aber um einen auf "sehr guten und hohen Niveau". Justizkommissarin Věra Jourová sprach vom Einlösen eines großen Versprechens und zeigte sich überzeugt, dass die neuen Bestimmungen "gut sind für Bürger und Unternehmen". (kbe)