Gesetz zur neuen Vorratsdatenspeicherung tritt in Kraft

Das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung tritt am Freitag, dem 18. Dezember offiziell in Kraft. Ab dann werden anlasslos Daten zur Kommunikation der Bundesbürger gespeichert. Der Bundesinnenminister ist zufrieden.

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Gesetz zur neuen Vorratsdatenspeicherung tritt in Kraft
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Vorratsdatenspeicherung

Am morgigen Freitag tritt das neuerliche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung offiziell in Kraft. Das geht aus dem aktuellen Bundesgesetzblatt hervor, das am heutigen Donnerstag erschienen ist. Nach der Verabschiedung durch den Bundesrat Ende Oktober hatte der Bundesrat Anfang November seine Zustimmung zu der umstrittenen Überwachungsvorschrift gegeben.

Zugangsanbieter müssen nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten Verbindungsinformationen ihrer Kunden zehn Wochen und Standortdaten einen Monat lang speichern. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zeigte sich nun zufrieden und erklärte gegenüber der dpa, "mit dem ausgewogenen Gesetz geben wir unserer Polizei ein wichtiges Instrument für die Verbrechensbekämpfung".

Die Opposition hat das Gesetz scharf kritisiert, unter anderem auch die ehemalige Bundesjustizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Die Vorratsdatenspeicherung öffne der totalen Überwachung Tür und Tor, befürchten deren Gegner. Bestätigt fühlen sie sich auch durch Bayerns Pläne, dem Verfassungsschutz Zugriff auf die gespeicherten Daten zu gewähren.

Die FDP hat bereits angekündigt, gegen das neue Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen. Das haben etwa auch die Datenschützer des Vereins Digitalcourage vor. Vorbereiten soll das der Berliner Anwalt Meinhard Starostik, der bereits die vormalige, 2007 in Kraft getretene Vorratsdatenspeicherung mit zu Fall gebracht hatte. (mho)