38 Privatklagen wegen überhöhter Windows-Preise abgewiesen
Streitpunkt in den abgewiesenen Klagen sind vor allem die unterschiedlichen Preise, die Kunden bei Zwischenhändlern für Windows bezahlen müssen.
In der Folge des US-Kartellprozesses gegen Microsoft sind über 130 Privatklagen gegen den Software-Konzern eingereicht worden, weil er angeblich überhöhte Preise für Windows verlangt habe. Während im August ein kalifornisches Gericht explizit Sammelklagen mehrerer Verbraucher in solchen Fällen zuließ, haben die meisten Gerichte die Klagen von Privatleuten gegen Microsoft verworfen. Dem schloss sich nun auch ein Bezirksrichter des 4. US-Justizbezirks an: J. Frederick Motz vom Bezirksgericht in Maryland wies insgesamt 38 Verfahren in einer Sammelklage gegen Microsoft ab.
Streitpunkt in den Klagen sind vor allem die unterschiedlichen Preise, die Kunden bei Zwischenhändlern für Windows bezahlen müssen. Die Kläger werfen Microsoft vor, für überhöhte Preise zu sorgen. Außerdem sehen sie sich als direkte Kunden des Software-Konzerns, da sie durch die Lizenzvereinbarungen ein direktes Vertragsverhältnis mit Microsoft eingegangen seien, auch wenn sie die Software nicht direkt bei Microsoft gekauft hätten. Dieser Ansicht wollte sich Motz nicht anschließen; die Lizenzvereinbarung sei nicht ausreichend, um rechtlich eine direkte Beziehung zwischen den Kunden und Microsoft zu etablieren. Nach einer Entscheidung in einem Präzedenzfall, auf den sich Microsoft in seiner Argumentation gegen die Privatklagen immer bezog, kann ein Hersteller aber nur dann für überhöhte Preise eines Produkts verurteilt werden, wenn eine direkte Vertragsbeziehung bestand. Für die Preise, die Zwischenhändler verlangen, kann der eigentliche Hersteller nach dieser Entscheidung von den Kunden nicht verantwortlich gemacht werden.
Allerdings sind noch weitere Privatklagen gegen Microsoft anhängig, und das auch in US-Bundesstaaten, die die Verurteilung des Herstellers wegen überhöhter Preise auch bei indirektem Vertrieb explizit zulassen. In diesen Fällen müssten die Richter im Unterschied zu den jetzt eingestellten Verfahren untersuchen, ob die Preise für Windows tatsächlich überhöht waren. (jk)