Bürger fragen vermehrt eigene Daten bei Sicherheitsbehörden ab

Die Zahl der Auskunftsersuchen beim Bundesamt für Verfassungsschutz und bei der Bundespolizei ist trotz vergleichweise hoher Hürden zwischen 2011 und 2015 rasant nach oben geschnellt, teils um 400 Prozent.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 132 Kommentare lesen
Datenschutz

(Bild: dpa, Jens Büttner/Symbolbild)

Lesezeit: 2 Min.

Nicht nur das Interesse der Sicherheitsbehörden an Telekommunikationsdaten der Bevölkerung ist sehr groß, auch immer mehr Bürger wollen wissen, ob Informationen über sie bei Polizeien oder Geheimdiensten gespeichert sind. So sind beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in diesem Jahr bis 8. Dezember etwa bereits 434 entsprechende Auskunftsersuchen eingegangen, während es 2011 erst 107 vergleichbare Anträge waren.

Ähnlich sieht die Entwicklung beim Bundespolizeipräsidium aus. Während dort 2011 erst 300 Nachfragen eingingen, waren es 2015 bis zum 9. Dezember bereits 807. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit betrug dabei vom Eingang des Antrags bis zur Auskunft rund drei Wochen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko von den Linken hervor.

Zum Bundeskriminalamt (BKA) liegt keine vergleichbare Statistik vor, da laut dem federführenden Bundesinnenministerium "eine Auswertung der Jahre 2014" dort "nicht möglich" sei. Im vorigen Jahr sind dort 1847 Auskunftsersuchen etwa zur Anti-Terror-Datei, zum Datenaustausch auf Basis des Prümer Vertrags oder zu Europol eingegangen, 2015 waren es bisher 1432 Anträge. Ungewöhnlich lang brauchte die Polizeibehörde für einen Bescheid: 2014 betrug die Bearbeitungszeit durchschnittlich 59 Tage, dieses Jahr rund 24.

Auch beim Berliner Landesamt für Verfassungsschutz weist die Tendenz der Anfragen nach oben, wie in einer Antwort des Senats auf eine Anfrage der Piraten im Abgeordnetenhaus nachzulesen ist. 2011 gingen dort 102 Auskunftsersuchen ein, 2014 waren es 377. Waren persönliche Daten der Anfragenden bei der Geheimdienstbehörde gespeichert, dauerte eine Antwort durchschnittlich drei bis sechs Monate, eine "Negativauskunft" schickte das Amt "binnen Monatsfrist".

Die Anfragen beruhen zum Großteil auf Paragraf 19 Bundesdatenschutzgesetz. Dieser erlaubt es Betroffenen, kostenlos Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Informationen sowie deren Herkunft, mögliche Weitergaben nebst Empfängern und den Zweck der Maßnahme einzuholen. Die Hürden für eine solche Abfrage sind bei Sicherheitsbehörden vergleichsweise hoch: BKA und Bundespolizei etwa bestehen darauf, dass Antragsteller beglaubigte oder bestätigte Kopien ihres Personalausweises mit einsenden. Verfassungsschutzämter verlangen zudem in der Regel die Angabe eines Grundes für ein Auskunftsbegehr, sodass man mit Informationen in Vorleistung gehen muss. (vbr)