Verwarngelder für Handy-Telefonate am Steuer erst ab April
Autofahrer müssen für Telefonate mit Mobiltelefonen erst vom 1. April an Verwarngelder zahlen.
Autofahrer müssen für Telefonate mit Mobiltelefonen erst vom 1. April an Verwarngelder zahlen. Für das Telefonieren mit Handys während der Autofahrt erhebe die Polizei in Deutschland vom 1. Februar an für zwei Monate zunächst keine Strafen, erklärte der Sprecher des sächsischen Innenministeriums, Thomas Uslaub, laut dpa. Sachsen und die anderen Bundesländer hätten sich darauf verständigt.
Für das Handy-Verbot am Steuer, das von Februar an gilt, müsse der Verwarngeldkatalog geändert werden. Die neue Regelung werde jedoch erst in den nächsten Tagen veröffentlicht, sagte Uslaub. Die Polizei werde telefonierende Autofahrer und Radfahrer dennoch schon vom 1. Februar an verwarnen. Für ohne Freisprechanlage telefonierende Autofahrer ist nach einem Bundesratsbeschluss ein Verwarngeld von 60 Mark und für Radfahrer von 30 Mark vorgesehen. (dpa) / (jk)