Rückschlag für Ferrero im "kinder.at"-Markenstreit

Ferrero Österreich ist mit dem Versuch, einem Internet-Dienstleister die Nutzung der Domain "kinder.at" zu verbieten, vorerst gescheitert.

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Von
  • Peter Schmitz

Das Handelsgericht Wien hat den Antrag des österreichischen Ferrero-Zweigs auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Firma MediaClan, Betreiberin der Website "Kinder.at" abgewiesen. Ferrero Österreich hatte versucht, die Nutzung dieser Domain zu verhindern, weil diese eine Verletzung der zahlreichen eingeführten Marken à la "Kinder-Schokolade", "Kinder-Riegel" usw. des Ferrero-Konzerns darstelle.

Allerdings haben die Richter sich gar nicht mit der umstrittenen Frage befasst, ob die betreffenden Wortbildmarken einen solchen Unterlassungsanspruch in Bezug auf den Begriff "Kinder" überhaupt begründen können. Vielmehr haben die österreichischen Schokoladenvertreiber versäumt, Belege dafür einzureichen, dass sie selbst eine rechtmäßige Lizenz an den Konzernmarken besitzen. Daher haben die Richter eine Klageberechtigung der Antragstellerin verneint.

Auf diese Weise hat Ferrero Österreich den Richtern ihre Sache ziemlich leicht gemacht – in der Begründung seines erstinstanzlichen Entscheids macht das Wiener Gericht das rein formale Versäumnis der Schokoladenvertreiber deutlich: "Die Klägerin behauptet zwar, Lizenznehmerin der in der Klage angeführten Markeninhaber zu sein, unterlässt diesbezüglich jedoch jegliche Bescheinigung."

Der Rechtsanwalt der Domainbetreiber, Michael Pilz, konnte bislang keine Aussage darüber machen, ob und wie der Rechtsstreit weitergehen wird. Er kündigte aber an, dass man die Möglichkeiten einer Löschung der fraglichen Ferrero-Marken prüfen werde: "Das Wort 'Kinder' ist nicht monopolisierbar", kommentierte Pilz.

Als nächstes dürfte nun wiederum Ferrero am Zug sein – von dem Unternehmen war bislang allerdings keine Stellungnahme zu erhalten. Da über die eigentliche Sache noch keine richterliche Beurteilung vorliegt, gilt es als unwahrscheinlich, dass die österreichische Konzerntochter es dabei bewenden lässt. (psz)