Finanzministerium gegen einjährige PC-Abschreibung
Das Bundesfinanzministerium will keine volle steuerliche Abschreibung fĂĽr Personalcomputer bereits nach einem Jahr zulassen.
Das Bundesfinanzministerium will keine volle steuerliche Abschreibung für Personalcomputer bereits nach einem Jahr zulassen. Ein Sprecher des Ministeriums wies am Montag auf Anfrage solche Überlegungen des Wirtschaftsministeriums zurück. "Das wäre keine Abschreibung mehr, sondern ein Sofortabzug", wie er heute schon für "geringwertige Wirtschaftsgüter" im Wert bis 800 Mark möglich sei, sagte er.
Realistisch sei eine Verkürzung der Abschreibungsfrist für PC von vier auf drei Jahre, worauf sich die Steuer-Abteilungsleiter von Bund und Ländern am vergangenen Dienstag verständigt hatten. Er gehe davon aus, dass die Länderfinanzminister in diesem Sinne auf ihrer Konferenz am 26. Oktober eine Entscheidung fällen. "Offen" ist das Finanzministerium indessen für die Absicht der Ministeriums-Experten, die Abschreibungsfristen künftig nicht mehr nur von der technisch möglichen, sondern auch von der betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauer der verschiedenen Güter vom Handy bis zu Großanlagen abhängig zu machen. Allerdings sei nicht damit zu rechnen, dass die dazu notwendige Änderung des Einkommensteuergesetzes bereits bis zum 1. Januar 2001 – dem Termin für die neuen Abschreibungstabellen – vollzogen werden könne, sagte der Sprecher. Es bleibe bei dem Beschluss, die Mehrbelastung für die Steuerzahler im Zuge der neuen Abschreibungstabellen auf 3,5 Milliarden Mark zu begrenzen.
Eine Verkürzung der Abnutzungsfrist für PC auf ein Jahr ist laut Finanzministerium unrealistisch. "Wer solche Geräte kauft, setzt sie auch länger ein als ein Jahr", sagte der Sprecher. "So sehr die Branche international auch boomt, eine nur einjährige Nutzung wird sie nicht belegen können." Der Vorstoß, Personalcomputer und andere Gegenstände der Informationstechnologie schon nach einem Jahr abzuschreiben war nach Angaben aus Regierungskreisen aus dem Wirtschaftsministerium gekommen. Die Überlegungen passten in die internationale IT- Initiative von Bundeskanzler Gerhard Schröder. Im Interesse der Zukunftsgestaltung würde eine Abschreibungsfrist von nur einem Jahr die Steuerbelastung der Gewinne rasant drücken. Es wäre Geld frei, um Neuentwicklungen am Markt schneller mitmachen zu können. (dpa) (jk)