D1-Mobilfunkstation darf wieder senden
Das Oberlandesgericht Frankfurt hob ein Urteil auf, das die Abschaltung einer T-D1-Sendeanlage wegen möglicher Gesundheitsgefährdungen durch Elektrosmog verfügt hatte.
Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hob heute ein Urteil des Landgerichts Frankfurt auf, mit dem im September die Abschaltung einer T-D1-Sendeanlage in Oberursel-Bommersheim angeordnet worden war. Die Stilllegung ordnerte das Landgericht wegen der möglichen gesundheitlichen Gefährdung von Anwohnern an und bezog sich dabei auf vier von den Klägern vorgelegte Gutachten, denen zufolge von der Anlage möglicherweise gesundheitsschädlicher Elektrosmog ausgeht.
Das Oberlandesgericht entschied nun zugunsten der Berufungsklägerin T-Mobil, dass die einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt zu Unrecht ergangen war. Erwartungsgemäß begrüßte T-Mobil die heutige Entscheidung. Technik-Chef Klaus Hummel sieht bestätigt, dass die Sendeanlagen des Bonner Netzbetreibers die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und meint sogar, dass sie "keine gesundheitliche Gefahr für die Anwohner darstellen". Hummel weiter: "Wir heißen die heutige Entscheidung auch im Hinblick auf den künftigen Ausbau unseres UMTS-Netzes für gut."
Das Oberlandesgericht Frankfurt habe mit dem heute ergangenen Urteil den gesetzlichen Regelungen Rechnung getragen, meint man bei T-Mobil. Die in Deutschland gesetzlich verankerten Grenzwerte basieren auf den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission und der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Das Bundesamt für Strahlenschutz hat diese Grenzwerte erst kürzlich bestätigt und sieht "Vorsorgeaspekte in angemessenem Umfang" berücksichtigt. T-Mobil hält sich zugute, dass man die geltenden Grenzwerte für Mobilfunksendeanlagen nicht nur streng beachtet, sondern auch "in vielen Fällen weit unterschreitet".
Erst vor wenigen Tagen wurde die Diskussion um Gesundheitsrisiken des Mobilfunks aufs Neue entfacht. Gegenstand sind dabei jedoch nicht die Sendeanlagen, sondern Handys. Das britische Gesundheitsministerium soll einen Warnhinweis auf Handys planen, der insbesondere Kinder vor der Mobilfunktelefonie zurückhalten soll. Bei Basisstationen liegen jedoch verschiedenen Messungen zufolge die relevanten Leistungsflussdichten einen Faktor 1000 unter den international anerkannten Grenzwerten. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch derart schwache Felder konnte bislang zumindest nicht nachgewiesen werden. (dz)