Überweisungen: IBAN wird im Februar Pflicht für alle

Für Unternehmen und Behörden ist bei Überweisungen schon seit längerem die IBAN Pflicht. Zum Februar läuft nun auch die Übergangsfrist für Privatpersonen aus.

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Am 1. Februar endet die zusätzliche Übergangsfrist, in der Privatpersonen noch Banküberweisungen mit Bankleitzahl und Kontonummer tätigen dürfen, warnt der Bankenverband. Ab dann werden Überweisungen – ob online, am Terminal oder per Papierform – nur noch mit der Internationalen Bankkontonummer IBAN akzeptiert. Unternehmen, Behörden und Vereine mussten schon im August 2014 umstellen.

Bereits im Dezember hatte die Bundesbank Sorgen über die endgültige Umstellung geäußert: Die meisten Menschen hätten sich zwar schon an die IBAN gewöhnt, eine kleine Minderheit halte aber immer noch an Kontonummer und Bankleitzahl fest. Rund zehn Prozent aller Überweisungen mussten die Banken zu diesem Zeitpunkt noch umstellen. Grade älteren Menschen könne die Umgewöhnung schwer fallen. Ab dem 1. Februar werden die Banken keine Konvertierungen mehr vornehmen.

Sowohl Bundesbank als auch Bankenverband empfehlen zur Vereinfachung die 22-stellige IBAN in Vierer-Blöcke zu unterteilen: DE (für Deutschland) und zwei Prüfziffern; die achtstellige (bisherige) Bankleitzahl in zwei Blöcken; die (bisherige) zehnstellige Kontonummer mit zwei Vierblöcken und einem Zweierblock. Ebenfalls könnten die von mehreren Banken online angebotenen Konverter, die aus Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN erstellen, die Gewöhnung erleichtern. (axk)