Bundesgerichtshof: Facebooks "Freundefinder" ist unzulässiger Spam

"Sind Deine Freunde schon bei Facebook?" begrüßte das Netzwerk 2010 Neu-Mitglieder und wünschte Zugriff auf deren Adressbuch. Damit wurden dann auch Nicht-Mitglieder eingeladen. Das war unzulässiger Spam, hat der BGH bestätigt.

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Facebook

(Bild: dpa, Friso Gentsch)

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Nach dem Kammergericht Berlin hat nun auch der Bundesgerichtshof entschieden, dass der sogenannte "Freundefinder" von Facebook eine wettbewerbsrechtlich unzulässig belästigende Werbung darstellt. Das teilte das Gericht am heutigen Donnerstag mit (AZ: I ZR 65/14). Die Einladungs-E-Mails des sozialen Netzwerks an Nichtmitglieder stellen demnach eine unzumutbare Belästigung dar, auch wenn sie von einem bei Facebook registrierten Nutzer angestoßen wurden. Es handle sich nicht um private Mitteilungen, sondern Werbung von Facebook. Damit ist das soziale Netzwerk auch in dritter Instanz gegen den Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) gescheitert.

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In dem Verfahren ging es um die Funktion "Freunde finden" in ihrer Ausgestaltung vom Herbst 2010. Hatte ein Facebook-Mitglied sie genutzt, übergab er oder sie seine Adressbuchdaten an Facebook. Das soziale Netzwerk durchsuchte die Daten dann aber nicht nur nach registrierten Mitgliedern, sondern verschickte auch Einladungen an nicht registrierte Bekannte. Der Bundesgerichtshof kritisierte nun, dass die Mitglieder nicht darüber aufgeklärt wurden, dass die importierten Daten ausgewertet wurden und Einladungs-Mails an Nichtmitglieder verschickt wurden. Facebook fragte die Nutzer lediglich "Sind Deine Freunde schon bei Facebook?"

Das Kammergericht Berlin hatte bereits beanstandet, dass Kontaktanfragen per Mail ohne Einwilligung der kontaktierten Person erfolgt waren. Facebook-Nutzer wiederum seien nur unzureichend darauf hingewiesen worden, dass der "Freundefinder" ihr gesamtes E-Mail-Adressbuch importiere. Außerdem habe sich Facebook das umfassende Recht an der Nutzung von Inhalten eingeräumt und nicht ermöglicht, die Nutzung der Daten zu Werbezwecken abzulehnen.

Bereits nach dem Sieg in Berlin im Januar 2014 hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband erklärt, dass sich die Funktion "Freunde finden" in der Zeit seit Beginn des Verfahrens so geändert hat, dass das Urteil wohl keine Anwendung mehr finde. Facebook hatte schon Anfang 2011 mit dem hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar vereinbart, den "Friend Finder" in vielen Punkten datenschutzkonform umzugestalten. (mho)