Noch eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung

Nach mehreren Rechtsanwälten hat nun auch der SPD-nahe Digitalverein D64 Verfassungsbeschwerde gegen die neue Vorratsdatenspeicherung eingelegt. Diese anlasslose Überwachung müsse sofort gestoppt werden, fordert er.

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(Bild: dpa, Oliver Berg)

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Der SPD-nahe Verein D64 hat jetzt Verfassungsbeschwerde gegen die im Oktober beschlossene neue Vorratsdatenspeicherung eingelegt. Wegen der "evidenten Verfassungswidrigkeit" fordern die Vereinsmitglieder deren gesetzlichen Grundlage sofort außer Kraft zu setzen. Die mit der Vorratsdatenspeicherung verbundenen Maßnahmen bezeichnen sie als exzessiv, willkürlich und wirkungslos. Außerdem zeigten aktuelle Beschlüsse der Union, dass die Vorratsdatenspeicherung "Einfallstor für weitreichende Überwachungsmaßnahmen" werde. Es werde bereits gefordert, dem Bundesnachrichtendienst und dem Verfassungsschutz Zugriff auf die Daten zu gewähren.

Mitte Dezember war die neue Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten und kurz darauf war bereits die erste Verfassungsbeschwerde dagegen eingelegt worden. Die Kritiker sind der Überzeugung, dass die neue Regelung zur anlasslosen Protokollierung von Nutzerspuren im Internet die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht erfüllt. Das hatte 2010 hohe Hürden für diese Überwachungsmaßnahme gelegt. Im April 2014 hatte dann noch der Europäische Gerichtshof zu dem Themenkomplex geurteilt und eine EU-Regelung außer Kraft gesetzt. Weil aus Brüssel nun keine neue gesetzliche Grundlage zu erwarten ist, gibt es mehrere nationale Regelungen, darunter die deutsche. In der Regierungskoalition war die vor allem in der SPD umstritten, der Partei, der sich der D64 nahe fühlt. (mho)