Neues Elektroschrott-Gesetz verärgert die Händler

Auf Online-Händler kommen hohe Kosten für die Elektroschrott-Rücknahme und die Registrierung in anderen EU-Ländern zu. Die Kritik an den neuen Pflichten ist ungewöhnlich laut – viele Händler werden die Regeln wohl sogar ignorieren.

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(Bild: dpa, Stefan Sauer/Symbol)

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Deutsche Online-Händler protestieren weiterhin scharf gegen das neue Elektroschrott-Gesetz. Einige haben angesichts der teilweise hohen Umsetzungskosten sogar vor, die Anforderungen zu ignorieren, berichtet c't in der aktuellen Ausgabe 3/16.

Die Händler stören sich erstens an der Rücknahmepflicht für Altgeräte, die am 24. Juli nach einer neun Monate dauernden Übergangsfrist in Kraft treten wird. Zweitens rebellieren sie gegen die Verpflichtung, sich in jedem EU-Land, in das sie liefern, bei Recycling-Systemen zu registrieren.

Wer in alle 28 EU-Länder liefern will, muss mit Kosten von knapp 30.000 Euro für Registrierung, Bevollmächtigte und Dienstleister rechnen, bevor er seine Waren überhaupt anbieten darf, berichtet c't. Händler sprechen angesichts dieser Kosten von einer "EU-Missgeburt" oder schlicht "Schwachsinn".

Wenn er sich daran halten würde, wäre das vor allem ein Vorteil für seine Konkurrenten, die direkt aus China liefern, erklärte ein nicht namentlich genannter Betreiber eines Online-Shops gegenüber c't.

Umstritten ist auch die Rücknahmepflicht für Elektroschrott. Händler müssen Altgeräte zurücknehmen, deren längste Kante maximal 25 Zentimeter misst, auch wenn sie die nicht verkauft haben. Das gilt für stationäre Händler mit mindestens 400 Quadratmetern "Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte" sowie Online-Händler mit mindestens 400 Quadratmeter "Lager- und Versandfläche" für solche Geräte.

Auf Anfrage von c't stellte das Bundesumweltministerium allerdings klar, dass es bei Online-Händlern auf die "Regalfläche" ankommt, während bei stationären Händlern die "Grundfläche" entscheidet. Deshalb müssen auch viele mittelgroße Online-Händler, die bis heute noch nichts davon ahnen, die Rücknahmepflicht erfüllen.

Wer sie ignoriert, riskiert zwar keine Bußgelder, aber Abmahnungen durch die Konkurrenz. Ein beträchtlicher Teil werde die Regeln trotzdem nicht umsetzen, zitiert c't die Einschätzung eines Experten.

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(mho)