eBay will nicht fĂĽr Echtheit angebotener Waren haften

Der kalifornische Internet-Auktionator eBay ist von sechs Kunden verklagt worden. Noch geht es nur um 1100 US-Dollar, die die Kunden erstattet haben wollen, doch Klagen in Millionenhöhe drohen.

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Der kalifornische Internet-Auktionator eBay ist von sechs Kunden verklagt worden. Sie verlangen 1100 US-Dollar zurück, die sie für ersteigerte Waren gezahlt hatten, die sich später als gefälscht erwiesen. Die Kunden hatten laut New York Times mehrere signierte Baseballs und ähnliche Sammlerstücke ersteigert, auf denen allerdings statt der versprochenen Originalunterschriften amerikanischer Sportgrößen gefälschte Signaturen zu finden waren. James C. Krause, Anwalt der Kläger, hat sich nun nicht nur vorgenommen, für seine Mandanten die Rückzahlung zu erstreiten; er will auch gleich feststellen lassen, dass eBay für die Authenzität von Sammlerstücken haftet.

Amerikanische Rechtsexperten verfolgen den Fall mit größter Aufmerksamkeit, da in mehrere US-Bundesstaaten Gesetze zum Schutz gegen Auktionsbetrügereien existieren, die jedoch noch aus der Zeit stammen, als Online-Auktionen unbekannt waren. So stellt sich nun die Frage, ob eBay unter das entsprechende kalifornische Gesetz fällt oder nicht. Wäre dies der Fall, hätte dies für die Firma unangenehme Folgen: So muss der Auktionator nach Willen des kalifornischen Gesetzgebers die Echtheit von Sammlerstücken bestätigen lassen. Versäumt er dies, muss er geprellten Kunden das Zehnfache des Kaufpreises als Schadenersatz zahlen. Da Krause angekündigt hat, mit seinem Rechtsstreit die Grundlage für weitere Klagen schaffen zu wollen, stünde eBay im Falle eines Unterliegens eventuell eine Flut von Klagen ins Haus, die Zahlungen in Millionenhöhe nach sich ziehen könnten.

Für viele überraschend dürfte der Vortrag des Firmenanwalts sein, der bestreiten will, das es sich bei eBay überhaupt um einen Auktionator handele. Schließlich würden die eBay-Mitarbeiter selbst weder Verkaufslisten noch Beschreibungen zu den Artikel verfassen, zudem befänden sich die Waren zu keiner Zeit in eBays Besitz. Sein Mandant sei vielmehr ein reiner Service-Provider – was nach dem amerikanischen Telekommuikationsgesetz von 1996 zur Folge hätte, dass die Firma für die über ihr Netzwerk gesendeten Daten keine Haftung zu übernehmen bräuchte. Krause widersprach dieser Darstellung mit dem Hinweis, dass es sich bei eBay zweifellos um einen Content-Provider handele, der nicht von der Haftungsbefreiung provitieren könne.

Auch eBays Seiten stehen nach eigenen Angaben täglich über vier Millionen Gegenstände zur Versteigerung. Schon aus diesem Grund ist es nach Aussagen der Firmensprecher gegenüber der New York Times unmöglich, eBay für Betrügereien zur Verantwortung zu ziehen. Würde man gezwungen werden, jedes Teil – oder auch nur die Sport-Memorabilien – zu kontrollieren, ließe sich unmöglich ein derart großer Marktplatz betreiben. Eine Entscheidung in dem Rechtsstreit ist frühestens im nächsten Jahr zu erwarten. (nij)