NSA-Ausschuss: Skandal um BND-Selektoren und ausgespähte Freunde weitet sich aus

Das erste Mal durfte sich ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes zu den Selektoren im NSA-Untersuchungsausschuss äußern. Nun ist klar: Kanzleramt und BND-Chef Gerhard Schindler wussten bereits im Oktober 2013, dass der BND Verbündete überwacht.

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NSA Abhöraffäre

(Bild: dpa, Andreas Gebert)

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Am 24. Oktober 2013 prägte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach Meldungen, dass ihr Handy offenbar von der NSA abgehört worden sei, das mittlerweile geflügelte Wort: "Ausspähen unter Freunden ­ das geht gar nicht". Im August 2014 war die Empörung nicht minder groß, als bekannt wurde, dass auch der Bundesnachrichtendienst (BND) Verbündete belauschte. Dies wusste zumindest der damalige Kanzleramtsleiter Ronald Pofalla aber offenbar bereits während oder kurz nach der Ansage der Regierungschefin.

BND-Präsident Gerhard Schindler sei im Oktober 2013 im Kanzleramt gewesen, berichtete der Offizier D. B. am Donnerstag im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags. Der Zeuge war zu diesem Zeitpunkt Unterabteilungsleiter in der BND-Zentrale in Pullach, ist mittlerweile dort für die Cyberabwehr zuständig. Pofalla habe Schindler damals angewiesen, dass "kritische" BND-Zielvorgaben, mit denen Botschaften und Regierungseinrichtungen von Partnerländern in Krisenregionen überwacht worden seien, deaktiviert werden sollten. Er musste von dem eigenen Ausspähen von Freunden also Kenntnis gehabt haben.

Schindler gab die Weisung zu den brisanten Selektoren D. B. zufolge am 28. Oktober 2013 zur "sofortigen Umsetzung" an ihn fernmündlich weiter. Bei dem laut gestellten Telefonat sei mehr oder weniger zufällig der Leiter der benachbarten BND-Unterabteilung Technische Aufklärung, W. K., anwesend gewesen, sodass beide gemeinsam die Anordnung an die zuständigen Referatsleiter sowie separat an den ND-Horchposten Bad Aibling weitergegeben hätten, an dem Daten auch an die NSA weitergegeben wurden.

Anschließend seien nach einer Prüfung der BND-Selektoren "alle Steuerungen bezüglich Partnerstaaten deaktiviert" worden, führte der 55-Jährige aus. Explizit habe sich Schindler auf EU- und Nato-Länder bezogen. Der Präsident habe "uns vorher mündlich und schriftlich gefragt zur Erfassung von Instituten" Verbündeter, erinnerte sich D. B. weiter. Damals habe er Schindler geantwortet, dass ein solches Abhören teils vom Auftrag der Bundesregierung für den BND abgedeckt sei und nicht kategorisch ausgeschlossen werden dürfe.

Es war das erste Mal, dass sich ein Zeuge im NSA-Untersuchungsausschuss konkreter zu den faulen BND-Selektoren äußern durfte. Die Opposition hatte zuvor gedroht, zu diesem Thema notfalls einen eigenen Untersuchungsausschuss zu verlangen. Die Bundesregierung informierte das gesonderte Parlamentarische Kontrollgremium, das für die Aufsicht über die Geheimdienste mit zuständig ist, erst im Oktober 2015 darüber, dass der BND im großen Stil mit eigenen Zielvorgaben Partner ausgespäht hat, obwohl diese Tatsache in ihren Kreisen schon mindestens zwei Jahre zuvor bekannt war.

D. B. selbst, der nach Aussagen von Kollegen teils "das Gras wachsen hörte", sprach BND-Referatsleiter nach eigenen Angaben schon im Frühjahr 2013 darauf an, inwieweit diplomatische Vertretungen und Regierungsstellen Verbündeter "bei uns gesteuert und erfasst werden". Damals habe es vor den Snowden-Enthüllungen dazu keinen besonderen Anlass gegeben, meinte der Insider. Es hätten schlicht einschlägige Regeln gefehlt, was er habe abstellen wollen.

Seine Mitarbeiter hätten dann einen Entwurf für eine einschlägige Weisung erstellt. Darin seien "alle möglichen Fallunterscheidungen" etwa zu "Kern- und Partnerländern" getroffen worden. Man habe sich gefragt, ob sich deren Sitz in Krisengebieten befinde und unter welchen Umständen dort ein Abhören erlaubt sei könnte, um die "Auftragskonformität" sicherzustellen. Ende August, Anfang September 2013 seien die geplanten Vorgaben in einem "weitgehend befriedigendem Zustand" gewesen, aber nicht mehr in den offiziellen Abstimmungsprozess gelangt und Ende Oktober von der strengeren Weisung von ganz oben überholt worden.

Parallel hatte D. B. den Referenten "Dr. T." im Sommer des gleichen Jahres beauftragt, die NSA-Selektoren gesondert zu prüfen. Es sei um rund acht Millionen Suchvorgaben für den Internetverkehr im "IP-Bereich" gegangen, die vom US-Partner in sogenannten Equations angeliefert worden seien, konstatierte der Zeuge. Zu einem Ziel habe es bei diesen Bündeln mehrere Telekommunikationsmerkmale "einschließlich eines nicht lesbaren Hashwerts" gegeben. Dr. T. habe diese auf "Kommunikationsdienste und Regionen" hin untersuchen sollen.

"Zufällig" seien dabei tausende kritische Selektoren aufgeflogen, die "europäische öffentliche Stellen" betroffen hätten. In der BND-Spitze und im Kanzleramt soll dieser brisante Fund, der noch vor der anderen großen Deaktivierungsaktion zu einer separaten "Ablehnungsliste" für illegitime NSA-Suchmerkmale führte, erst im März 2015 im Vorfeld einschlägiger Medienberichte "angekommen" sein. D. B. hatte bereits zuvor den Fehler eingeräumt, den Fall nicht nach oben gemeldet zu haben. Den Abgeordneten war nach wie vor unerklärlich, inwieweit der Skandal keine größeren Kreise habe ziehen können. Trotz mehrfacher Nachfragen verweigerte D. B. an diesem Punkt aber erneut die Aussage.

Insgesamt bezeichnete SPD-Obmann Christian Flisek die Version des Zeugen als eine Geschichte, bei der sich die Balken bögen: "Ich kriege nichts von dem, was Sie sagen, zusammen. Wir verschwinden bald alle noch in dem Schwarzem Loch, das sie produzieren." Den Parlamentariern habe im Frühjahr vorigen Jahres angesichts der Selektoren-Affäre der Mund offen gestanden, während es im BND schon anderthalb Jahre vorher die Weisung gegeben habe, Verbündete nicht länger zu belauschen. Der Grüne Konstantin von Notz bezeichnete das Konstrukt als "maximal unglaubwürdig", Tankred Schipanski von der CDU erschienen Teile der Angaben "völlig widersinnig". (kbe)