Grundrechtsfrage gefährdet IANA-Übergabe

Die Direktoren der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers blockieren den Abschluss der IANA-Übergabe. Sie fürchten offenbar, dass eine mögliche Grundrechtsverpflichtung in der ICANN-Satzung nichts Gutes bringt.

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ICANN

(Bild: dpa, Frank Rumpenhorst)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Monika Ermert

Die Entlassung der Internet Assigned Numbers Authority (IANA) aus der US-Aufsicht noch vor dem Ende der Amtszeit von US-Präsident Barack Obama ist gefährdet. In einem 29-seitigen Papier sprechen sich die Direktoren der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) dagegen aus, eine allgemeine Grundrechteverpflichtung in die ICANN-Satzung aufzunehmen. Anwalt Thomas Rickert, der die zuständige ICANN-Arbeitsgruppe leitet, übte sich beim Domain pulse in Lausanne heute in Zweckoptimismus.

Die Aufgabe der von Rickert geleiteten, plural besetzten "Cross Constituency Working Group on Enhancing ICANN Accountability" ist eine Stärkung der verschiedenen Selbstverwaltungsgremien innerhalb der ICANN. Sie sollen dem ICANN-Vorstand auf die Finger sehen, nachdem sich die ICANN die IANA einverleibt hat. Denn dann betreibt sie eigenverantwortlich die DNS Rootzone und die zentralen Datenbanken für IP-Adressen und Protokollnummern. Die Aufgabe bestehe darin zu verhindern, dass die ICANN nach dem Wegfall der US-Aufsicht zu einer Art zweiter FIFA werde, sagte Rickert.

Vetorechte beim Budget und bei Satzungsänderungen, besonders wenn es um einen Kanon von Grundsätzen geht, sollen den verschiedenen Selbstverwaltungsgremien vernünftige Kontrollmöglichkeiten geben. Rickert ist eigentlich stolz, dass sich die grundverschiedenen Gruppen – von Registries und Registraren über Markenrechtslobbyisten bis hin zu den zivilgesellschaftlichen Gruppen – auf einen Vorschlag geeinigt haben.

Der hart erstrittene Kompromiss sollte dieser Tage vom ICANN-Direktorium verabschiedet und auf den Weg zur US National Telecommunications and Information Administration (NTIA) gebracht werden. Denn die muss vor September der US-Regierung und dem Kongress die Übergabe empfehlen, wenn sie klappen soll. Der erneute Einspruch der ICANN-Direktoren verzögert das Verfahren.

Viele Dinge entsprängen durchaus der Sorge um die praktische Umsetzung, räumte Rickert in Lausanne ein. Die Bedenken über die vorgeschlagene Aufnahme einer allgemein gehaltenen Verpflichtung auf universelle Grundrechte überraschen ihn aber doch, sagt er. Er sei gespannt, ob der ICANN-Vorstand so „mutig“ sein werde, die Übergabe wegen dieser Frage platzen zu lassen.

Mit dem Beginn der Vorwahlen in den USA sinken die Chancen für den Abschluss des Prozesses täglich. Den politischen Schaden eines Scheiterns halten Experten für schwer abschätzbar. Doch rechnen viele mit einem erneuten Aufflammen diplomatischer Grundsatzstreitereien darum, wer das Sagen im Netz hat. Vielleicht gebe es eine zweite Chance mit der nächsten US-Regierung, meinte Rickert in Lausanne. (axk)