Gerichtshof für Menschenrechte spricht News-Portal von Haftung für Nutzerkommentare frei

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass Notice-and-Takedown "in vielen Fällen" die geeignete Methode ist, um die Balance zwischen Meinungsfreiheit und Rechtsverletzungen durch Äußerungen zu wahren.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 18 Kommentare lesen
Gerichtshof für Menschenrechte spricht News-Portal von Haftung für Nutzerkommentare frei

(Bild: Council of Europe Credits)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Holger Bleich

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR) hat Anbieter von News-Sites unter bestimmten Umständen aus der Haftung für Kommentare ihrer Nutzer genommen. In einem am gestrigen Dienstag gesprochenen Urteil (Az. 22947/13) übten die Straßburger Richter außerdem recht harsche Kritik an der Judikative in Ungarn, die sich zuvor in dem Fall gegen die Meinungsfreiheit zugunsten der Belange eines Unternehmens entschieden hatte.

Konkret ging es um Geschehnisse aus dem Jahr 2010. Das große ungarische Nachrichtenportal Index.hu hatte in einem Kommentar die verbraucherunfreundlichen Geschäftspraktiken eines Unternehmens kritisiert. Diese Meinung hat aggressive und vulgäre Kommentare der Leser auf der Website zur Folge gehabt. Das kritisierte Unternehmen sah darin Geschäftschädigung und klagte sich durch die Instanzen. Es forderte Schadensersatz, der ihm schließlich von der Kuria, also dem höchsten ungarischen Gericht, zugestanden wurde.

Daraufhin beschwerte sich Index.hu beim ECHR wegen Verletzung von Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Presse- und Meinungsfreiheit definiert. Nach Ansicht des News-Portals habe man seiner Aufsichtspflicht mit einem Notice-and-Takedown-System auf der Website Genüge getan. Wenn sich jemand in seinen Rechten verletzt sehe, prüfe man den entsprechenden Kommentar. Auch die Kommentare, um die es im Fall geht, wurden so rasch entfernt. Index.hu befürchte eine Forenmoderation einführen zu müssen, falls das Urteil der Kuria bestehen bleibe, was wiederum dem Recht auf freie Meinungsäußerung in Ungarn schade.

Der ECHR folgte der Argumentation des News-Portals weitgehend. Die ungarischen Gerichte hätten demnach sauber begründet zwischen dem Recht auf Meinungsfreiheit und dem Recht auf Unversehrtheit des Rufs eines Unternehmens abwägen müssen. Dies sei jedoch an keiner Stelle erfolgt. Außerdem habe mach sich ausschließlich mit der Haftung der Site, nicht aber mit der der Kommentatoren selbst beschäftigt.

Die beanstandeten Kommentare seien überdies zwar aggressiv und vulgär gewesen, hätten aber keinesfalls glasklar die Rechte des Unternehmens verletzt. Dieses habe bereits im öffentlichen Fokus gestanden, weil es zuvor etliche Beschwerden bei Verbraucherschutzorganisationen gab. Es sei in diesem Kontext nicht hinreichend dargelegt worden, warum die Kommentare tatsächlich negative Auswirkungen auf den Ruf des Unternehmens gehabt haben sollten.

Schlussendlich befand der ECHR, dass Notice-and-Takedown "in vielen Fällen" die geeignete Methode ist, um die Balance zwischen Meinungsfreiheit und Rechtsverletzungen durch Äußerungen zu wahren. Es sei allerdings nötig, dass die Implementierung effektiv und zeitnah funktioniere. Das Gericht verdonnerte den Staat Ungarn dazu, Index.hu 5100 Euro für seine Auslagen in dem Fall zu erstatten. (hob)