Copyright in den USA: Anne Franks Tagebuch von Wikimedia-Servern entfernt

Um das Tagebuch der Anne Frank wird seit dem 70. Todestag des Mädchens viel gestritten. Es ist nicht klar, ob das Urheberrecht nun ausgelaufen ist oder nicht. Die Copyright-Regularien der USA bringen ein weiteres Datum für die Freigabe ins Spiel.

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Anne Frank Erstausgabe Deutsche Ausgabe

(Bild: Woodland987, CC BY-SA 4.0<br>)

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Die Wikimedia-Foundation hat am vergangenen Mittwoch die niederländische Ausgabe des Tagebuchs der Anne Frank von den Wikisource-Servern genommen. Wie Wikimedia schreibt, ist man damit dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) der USA nachgekommen. Demnach soll für die Ausgabe noch immer das Copyright der USA gelten; dann unterliegt die Ausgabe diesem Schutz auch noch bis zum Jahr 2042. Wikimedia nutzt den Vorfall, um die Copyright-Regularien der USA zu kritisieren, da sie die Regeln in anderen Ländern einfach überschattet.

Normalerweise erlischt das Copyright 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Anne Frank ist 1945 im Konzentrationslager Bergen-Belsen ermordert worden. Das Tagebuch war erstmalig 1947 erschienen. In den USA werden Werke, die vor 1978 veröffentlicht wurden, allerdings 95 Jahre lang per Copyright geschützt – gerechnet ab dem Datum ihrer Erstveröffentlichung. Dies geht auf mehrere Änderungen im Copyright-Recht zurück, erklärt Wikimedia-Mitarbeiter Jacob Rogers.

Ursprünglich war nur eine Zeitspanne von 14 Jahren gesetzlich verankert. Diese konnte noch um weitere 14 Jahre bei Bedarf verlängert werden. Ab 1909 waren es 28 plus 28 Jahre. 1976 wurde dies mit dem Copyright Act geändert und auch der Copyright Act wurde mehrfach überarbeitet. So ist die Zeitspanne auf 95 Jahre angewachsen.

Hinzu kommt aber auch noch die Art, wie die USA Werke aus anderen Ländern behandelt. So werden Werke aus Partnerländern dem DMCA der USA unterworfen. Und selbst wenn das Tagebuch der Anne Frank nicht in einem Partnerland der USA veröffentlicht worden wäre, würde immer noch der 1996 beschlossene Uruguay Round Agreements Act (URAA) greifen.

Rogers urteilt, dass – egal wie man den Fall wendet – das Tagebuch der Anne Frank in den USA bis 95 Jahre nach dem ersten Erscheinen geschützt ist. Auch wenn es in Europa nicht mehr geschützt wird, wird das Copyright-Recht der USA angewandt. Da die Wikimedia-Server in den USA lokalisiert sind, gilt das umso mehr.

Um die Veröffentlichung der Tagebücher der Anne Frank war in den letzten Monaten ein heftiger Streit entbrannt. 2015 jährte sich der Tod des Mädchens im Konzentrationslager Bergen-Belsen zum 70. Mal. Nach Ansicht der französischen Grünen-Abgeordneten Isabelle Arrand und des Wissenschaftlers Olivier Ertzscheid von der Universität Nantes ist damit der Urheberschutz ausgelaufen. Sie veröffentlichten deshalb am 1. Januar 2016 den Originaltext in einer Kurzfassung im Netz.

Der Anne-Frank-Fond bestreitet diese Frist allerdings. Er macht stattdessen den Vater Annes als Mitautor geltend und damit eine Verlängerung des Urheberschutzes um weitere 30 Jahre – Otto Frank starb 1980. Die Amsterdamer Anne Frank Stiftung, die die Original-Schriften als Dauerleihgabe vom niederländischen Staat erhalten hat, und der Baseler Anne-Frank-Fonds trafen sich wegen der Urheberrechte sogar schon vor Gericht. (kbe)