MCY.com gewinnt erste Runde gegen Ozzy Osbourne
Der Internet-Musikvertrieb hat die erste Runde im Gerichtsverfahren um die Webcast- und Pay-per-View-Rechte am Rockfestival Ozzfest 2000 gewonnen.
Der Internet-Musikvertrieb MCY.com Inc. hat die erste Runde im Gerichtsverfahren um die Webcast- und Pay-per-View-Rechte am Rockfestival Ozzfest 2000 gewonnen. Das Bezirksgericht von Zentral-Kalifornien lehnte einen Antrag Ozzy Osbournes und dessen Managements auf einstweilige VerfĂĽgung gegen MCY und die Lizenznehmer DirecTV und iN DEMAND ab. Osbourne wollte mit der einstweiligen VerfĂĽgung die weitere Ausstrahlung des Konzerts im Pay-per-View-TV verhindern.
Alt-Rocker Ozzy Osbourne ("Black Sabbath") und mehrere Bands haben den Internet-Musikvertrieb und die beiden Fernsehsender auf 20 Millionen US-Dollar Schadensersatz verklagt. Sie behaupten, dass MCY.com lediglich das Recht erwoben habe, das Konzert im Internet zu übertragen. Entgegen den Abmachungen habe MCY dann jedoch Verträge mit Fernsehsendern geschlossen, die diesen die Übertragung des Konzert im Pay-per-View-TV erlaubten.
"Wir haben immer betont, dass die Anschuldigungen des Osbourne-Managements gegen MCY haltlos sind und dass MCY klare, eindeutig vertragliche Rechte an der Ausstrahlung des Ozzfest 2000 im Internet und im Pay-Per-View-TV hat. Wir sind der Überzeugung, dass die Entscheidung des Gerichts, den Antrag auf einstweilige Verfügung abzulehnen, der erste Schritt in Richtung einer Entscheidung zugunsten von MCY ist. Damit wird die Rechtmäßigkeit unseres Verhaltens gegenüber Künstlern und Geschäftspartnern belegt", kommentiert Mitchell Lampert, Anwalt von MCY, die Entscheidung des Gerichts. (nij)