Gegen Trolle und Hasskommentare: Kritik an Klarnamenpflicht auf shz.de

Der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag will Hasskommentare und Trolle mit einer Klarnamenpflicht bekämpfen. Er beruft sich dabei auf das Telemediengesetz – genauso wie Margit Hansen, die das Vorgehen kritisiert.

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Gegen Trolle und Hasskommentare: Kritik an Klarnamenpflicht auf shz.de

(Bild: dpa, Nicolas Armer)

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Seit einer Woche verlangt der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag für seine Online-Foren Klarnamen. shz.de hat die Pflicht eingeführt, um gegen "Trolle, Pöbeleien, Hetze und Beleidigungen" vorzugehen, wie der Verlag erläutert. Um die angemeldeten Namen zu verifizieren, behält sich der Verlag vor, einen Identitätsnachweis zu verlangen. Kommt der Nutzer dem nicht innerhalb einer gesetzten Frist nach, wird sein Nutzerprofil gesperrt. Das geschehe auf Basis von § 13 (6) des Telemediengesetzes.

Dort heißt es: "Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist." Marit Hansen, Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragte, interpretiert den Passus laut einem Bericht der Tageszeitung anders. Dem SHZ sei es sowohl technisch möglich als auch zumutbar, Pseudonyme zuzulassen, schließlich funktioniere das auch bei anderen Nachrichtenangeboten gut. Justiziable Kommentare könnten durch eine Moderation der Seite gelöscht oder Nutzer, die gegen die Netiquette verstoßen, gesperrt werden.

Wie der SHZ die Identität nachweisen lassen will, ist bisher nicht ersichtlich. Auf Nachfrage der taz hieß es aus dem Verlag, es werde darüber nachgedacht, eine Ausweiskopie einzufordern. Hansen beanstande dabei, dass in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen werde. Der SHZ dürfe keinen Identitätsnachweis verlangen. Nach einem Gespräch mit Hansen wolle die Redaktion die Richtlinien juristisch überprüfen lassen.

Die Kommentarnutzer werden auf shz.de neuerdings auch mit gelben und roten Karten belegt, wenn sie sich nicht an die Regeln halten. Rot bedeutet wie in manchen Sportarten Ausschluss, gelb wird eine Verwarnung angezeigt, die auch für andere Nutzer erkennbar ist. Zwischen 22 und 6 Uhr ist die Kommentarfunktion auf shz.de generell abgeschaltet. (anw)