Microsoft zu Schadenersatzzahlung verdonnert
Ein US-Gericht hat Microsoft zur Zahlung von einer Million US-Dollar Schadenersatz an den Softwarehersteller Bristol verurteilt.
Eine Richterin des Bezirksgerichts in Bridgeport, Connecticut, hat Microsoft zur Zahlung von einer Million US-Dollar Schadenersatz an den Softwarehersteller Bristol Technologies verurteilt. Microsoft kĂĽndigte postwendend an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen.
Richterin Janet Hall fällte dieses Urteil in einem Prozess, in dem bereits am 16. Juli des letzten Jahres eine erste Entscheidung ergangen war. Bristol hatte Microsoft vorgeworfen, mit unfairen Mitteln Lizenzverhandlungen verzögert und dem Unternehmen damit erheblichen Schaden zugefügt zu haben. Bristol stellt seit 1991 Cross-Platform-Entwicklungstools her, mit denen man Windows-Programme auf Unix, Linux und OS/390 portieren kann. Dazu benötigt das Unternehmen eine Source-Code-Lizenz für Microsofts Windows-Betriebssysteme. Die Lizenzverhandlungen zögerte Microsoft immer wieder hinaus, was das Gericht als Versuch interpretierte, die Wettbewerbschancen von Unix zu unterminieren. Bristol musste einen für das letzte Jahr geplanten Börsengang in Folge der Verhandlungsschwierigkeiten mit Microsoft absagen.
Das Urteil aus dem Jahr 1999 fiel allerdings in fast allen Punkten zugunsten von Microsoft aus, es konstatierte lediglich unfaire Geschäftspraktiken. Daraus sei Bristol ein Schaden von einem US-Dollar entstanden. Bristols Forderung nach Schadenersatz resultierten aber jetzt in dem harschen Urteil gegen Microsoft. Richterin Hall grenzte den in Bridgeport verhandelten Fall zwar deutlich gegenüber dem derzeit anhängigen Berufungsverfahren gegen die angeordnete Zerschlagung Microsofts ab, wies aber darauf hin, dass auch in ihrem Fall das Geschäftsgebaren, das auch eine wesentliche Rolle im Kartellprozess der US-Regierung gegen Microsoft gespielt hat, gegen den Softwareriesen aus Redmond gesprochen habe.
Die Anwälte von Bristol überlegen jetzt vor dem Hintergrund der neue Bewertung des Falls, ob sie erneut eine Klage gegen Mircosoft einreichen. Microsoft hingegen ist der Ansicht, dass das Urteil von Hall nicht mit der Rechtsfindung des letzten Jahres zu vereinbaren sei. (chr)