Urteil: PC selbst reparieren ist erlaubt

Das OLG Hamm erklärte Klauseln im Kaufvertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen "Reparaturversuche aller Art zur sofortigen Beendigung der Gewährleistung führen", für ungültig.

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Von
  • Georg Schnurer

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 13 U 196/99) ist es fachkundigen Computeranwendern grundsätzlich gestattet, selbst Reparaturen an ihren PCs vorzunehmen, berichtet die Monatszeitschrift für Deutsches Recht. Gleiches gilt auch für beauftragte Fachleute mit entsprechenden Kenntnissen. Eine entsprechende Ausschlussklausel im Kaufvertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt nach Ansicht der Richter eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar. Solche Vertragsbedingungen seien deshalb unwirksam. Ein Computerbesitzer habe auch während der Garantie- und Gewährleistungsfrist ein berechtigtes Interesse daran, Störungen durch eine sachkundige Person überprüfen zu lassen.

Hintergrund war die Schadensersatzklage eines Computerbesitzers, der ein fehlerhaftes Gerät erworben hatte. Dies ließ er von einer Fremdfirma überprüfen, die auch Änderungen an der Programmierung des Rechners vornahm. Daraufhin verweigerte der PC-Lieferant unter Berufung auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zahlung von Schadenersatz. (gs)