NSA-Ausschuss: Bizarrer Streit über die BND-Weltraumtheorie

Das Kanzleramt habe die Weltraumtheorie des BND nach den Snowden-Enthüllungen akzeptiert, um kleinteilige juristische Debatten über Dokumentationspflichten zu "umschiffen", sagt eine Ex-Geheimdienstkontrolleurin.

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NSA Abhöraffäre

(Bild: dpa, Andreas Gebert)

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Die sperrige Weltraumtheorie des Bundesnachrichtendiensts (BND), wonach die Erfassung von über Satelliten laufender Kommunikation in Bad Aibling in einem weitgehend rechtsfreien Bereich stattfindet, war auch im Bundeskanzleramt umstritten. Geht es nach Christina Polzin, die früher das Geheimdienstreferat 601 in der Regierungszentrale leitete, hat der BND seine wackelige Annahme gezielt nach den Snowden-Enthüllungen im Sommer 2013 entworfen. Damit sollten lästige und langwierige juristischen Detaildiskussionen über Dokumentationspflichten zum Transfer großer Datenmengen an die NSA umschifft werden.

Gibt der BND Informationen an ausländische Behörden wie die NSA weiter, gelten für ihn eigentlich die gleichen Auflagen wie für das Bundesamt für Verfassungsschutz. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass eine Übermittlung aktenkundig zu machen und der Empfänger auf die Zweckbindung hinzuweisen ist. Eine Weitergabe hat zudem zu unterbleiben, "wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegenstehen".

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Diese Vorgaben scheinen denkbar ungeeignet, um Monat für Monat rund 500 Millionen Metadaten aus Bad Aibling an die NSA weiterzuleiten. Dies war auch der BND-Datenschutzbeauftragten aufgefallen, der zufolge das Gesetz "Einzelprüfungen" von Informationstransfers erfordert. In der eigenen Behörde konnte sich "Frau F." mit dieser Auffassung aber nicht gegen Behördenchef Gerhard Schindler durchsetzen, der die Weltraumtheorie für tragfähig hält.

Polzin wollte bei ihrer Vernehmung im im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags am Donnerstag nun nicht soweit gehen wie F. Zwar habe der Gesetzgeber im BND-Gesetz wohl an die Weitergabe einzelner Daten und nicht an einen massenhaften Datenabfluss gedacht, führte die mittlerweile im Bundesinnenministerium tätige Juristin aus. Die Dokumentationspflichten an eine "öffentliche" Stelle im Ausland seien aber nicht so hoch, dass sie nicht auch auf den automatisierten Transfer großer Datensätze anwendbar wären.

Dies ergibt sich für Polzin aus einem Vergleich mit dem Teil der gesetzlichen Grundlage, der die Übermittlung an Firmen und andere private Stellen im Ausland regele und wesentlich strenger gefasst sei. Für eine Weitergabe an die NSA reiche es daher aus, Art, Herkunft und Umfang der übermittelten Daten sowie den Zweck des Transfers festzuhalten. Dazu sei der BND in Bad Aibling auch in der Lage. Sie gehe zumindest davon aus, dass es einschlägige "Darstellungen gibt, was dort passiert", und die vorgegebenen Schutzzwecke mit Filtern erfüllbar seien. Nachjustieren sollte der Gesetzgeber an diesem Punkt aber angesichts des technischen Fortschritts "auf jeden Fall".

Wenn der BND laut Auffassung der 43-Jährigen also mit der umstrittenen massenhaften Datenausleitung an die NSA gerade noch so im gesetzlichen Rahmen agierte, warum bedurfte es dann der Weltraumtheorie? Polzin vermutet: "Es ging darum, dass man rechtliche Diskussion um die Hürden der Dokumentationspflicht nicht unbedingt auch noch führen wollte." Zu groß sei der Druck schon gewesen, nach den Snowden-Leaks überhaupt zu klären, was in Bad Aibling lief.

Vor den Berichten zum NSA-Skandal habe das Kanzleramt gar keinen Anlass gehabt, die Datenübermittlungen an der BND-Niederlassung und NSA-Schnittstelle zu prüfen und zu hinterfragen, meinte die Ex-Geheimdienstaufseherin. Sie habe erstmals von der Weltraumtheorie gehört, als sie ein entsprechendes "Kurzgutachten" aus dem BND-Leitungsstab erhalten habe.

Schon bei ihrer ersten Zeugenaussage im November hatte Polzin im Ausschuss auf eine Kontroverse hingewiesen, die sie im August 2013 mit ihrem Vorgesetzten im Kanzleramt, Geheimdienstkoordinator Günter Heiß, und Schindler ausgetragen habe. Sie habe damals klargestellt, dass sie die Weltraumtheorie rechtlich nicht überzeugend finde, sich mit ihrer Meinung aber nicht durchsetzen können.

Es sei dann entschieden worden, erläuterte die Juristin nun, "dass man die Weltraumtheorie vertreten will". Das Kanzleramt habe sich die BND-Linie also "zu eigen gemacht". Dass dieser Kurs auch mit Ex-Kanzleramtschef Ronald Pofalla besprochen worden sei, "ist nicht fernliegend". Sie habe die Angelegenheit aber nicht direkt mit dem Christdemokraten diskutiert. Ob neben der Hausleitung auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) informiert worden sei, bleibe "reine Spekulation". (mho)