Datenschutzverstöße: Kartellamt ermittelt gegen Facebook

Das Bundeskartellamt wirft Facebook Marktmissbrauch durch Datenschutzverstöße vor. Die Behörde geht dem Verdacht nach, dass Facebook seine marktbeherrschende Stellung bei sozialen Netzwerken missbraucht.

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Facebook

(Bild: dpa, Friso Gentsch)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Urs Mansmann

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen das US-Unternehmen Facebook, dessen irische Tochter sowie die Facebook Germany GmbH mit Sitz in Hamburg eingeleitet. Hintergrund sei der Verdacht, dass Facebook seine marktbeherrschende Stellung bei sozialen Netzwerken durch die Ausgestaltung seiner Vertragsbedingungen missbraucht, erklärte die Behörde. Demnach besteht ein Anfangsverdacht, dass Facebooks Nutzungsbedingungen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Das Verfahren soll in engem Kontakt mit den zuständigen Datenschutzbeauftragten, Verbraucherverbänden, der Europäischen Kommission und den Wettbewerbsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten geführt werden.

Nicht jeder Regelverstoß eines marktbeherrschenden Unternehmens sei auch kartellrechtlich relevant, erklärt das Bundeskartellamt. Im vorliegenden Fall könnte die Verwendung rechtswidriger Nutzungsbedingungen durch Facebook aber einen sogenannten Konditionenmissbrauch gegenüber den Nutzern darstellen. Die Behörde wolle deswegen unter anderem prüfen, welcher Zusammenhang zwischen der möglichen marktbeherrschenden Position des Unternehmens und der Verwendung derartiger Klauseln besteht.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts erklärte, dass marktbeherrschende Unternehmen besonderen Pflichten unterliegen. Dazu gehörten angemessene Vertragsbedingungen, wenn diese marktrelevant sind. Bei werbefinanzierten Internetdiensten wie Facebook hätten die Nutzerdaten eine herausragende Bedeutung. "Gerade deshalb muss auch unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs von Marktmacht untersucht werden, ob die Verbraucher über die Art und den Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt werden."

Facebook erhebt von seinen Nutzern in großem Umfang persönliche Daten aus verschiedenen Quellen. Das Unternehmen bildet daraus Nutzerprofile, unter anderem um zielgenaue Werbung anzubieten. Jeder Nutzer muss in Datenerhebung und -nutzung einwilligen und sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden erklären, um Zugang zu diesem sozialen Netzwerk zu bekommen. Nach nationalem Datenschutzrecht hat das Bundeskartellamt erhebliche Zweifel, dass diese Vorgehensweise zulässig sei. Soweit ein Zusammenhang mit der Marktbeherrschung bestünde, könnte ein solcher Verstoß auch kartellrechtlich missbräuchlich sein.

Auf eine Anfrage von heise online hin hat Facebook inzwischen erklärt: "Wir sind überzeugt, dass wir das Recht befolgen und werden aktiv mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, um dessen Fragen zu beantworten." (uma)