Apple vs FBI: US-Staatsanwalt legt Berufung gegen New Yorker Niederlage ein

Ein New Yorker Gericht hatte beschieden, dass Apple nicht gezwungen werden kann, die Sperre eines iPhone 5s zu umgehen. Die Staatsanwaltschaft nimmt das nicht hin und geht in Berufung.

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Apple Store New York

In New York steht auch dieser Apple Store.

(Bild: MD111 CC-BY-SA 2.0)

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Die US-Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel gegen jene New Yorker Entscheidung eingelegt, laut der Apple nicht gezwzungen werden kann, ein iPhone 5s zu entsperren. Der Schriftsatz dazu wurde am Montag eingereicht. Nun muss ein Bundesbezirksrichter eine neue Entscheidung fällen.

Apple vs. FBI: Streit über iPhone-Entsperrung

Magistrate Judge James Orenstein hatte vergangene Woche in einer ausführlichen Entscheidung dargelegt, dass der Antrag der Regierung nicht den gesetzlichen Bedingungen entspreche. Die Auslegung der Regierung führe zu absurden Ergebnissen und sei wohl verfassungswidrig.

Eine der Voraussetzungen ist, dass die begehrte Verfügung nach dem All Writs Act "im Einklang mit den Anwendungen und Prinzipien des Rechts" steht. Und genau das sah der Magistrate Judge nicht gegeben. Denn der Gesetzgeber habe sich wiederholt mit dem exakten Thema befasst und sich stets dagegen entschieden, den Ermittlern die von ihnen geforderte Befugnis zu gewähren.

Die Staatsanwaltschaft argumentiert nun, dass das Parlament ausschließlich durch Gesetze spreche. Die Ablehnung eines Gesetzesantrags sei als Untätigkeit des Parlaments zu betrachten. Und aus einer Untätigkeit hätte der Richter nichts ableiten dürfen. Überdies sei Apple eng mit dem untersuchten Verbrechen verbunden: Es habe jenes Betriebssystem geschrieben, dessen Sicherheitsvorkehrungen nun den Durchsuchungsbefehl blockieren.

Die Staatsanwaltschaft bezeichnet Apples Software zudem wiederholt als "Eigentum" der Firma. Der geständige Drogenschmuggler habe Apples "Eigentum" für seine illegalen Geschäfte eingesetzt – er habe die Software in seinem iPhone dazu benutzt, um zu telefonieren, argumentieren die Ermittler. Das reicht aus Sicht der Staatsanwaltschaft aus, um Apple mit dem Fall in eine relevante Verbindung zu bringen, die es gestatte, das Unternehmen zur Zuarbeit zu zwingen.

Diese Zuarbeit sei entgegen der bekämpften Entscheidung keine unzumutbare Belastung. Apple habe in diversen ähnlichen Fällen geholfen und sich nie gewehrt. Dass die Regierung jetzt hunderte weitere iPhones entsperren lassen wolle, sei irrelevant. Die Zumutbarkeit sei für jeden Fall getrennt zu prüfen, nicht für den gesamten Arbeitsaufwand.

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Im New Yorker Verfahren geht es um ein im Juni 2014 beschlagnahmtes iPhone 5S mit iOS 7. Es gehörte einem Verdächtigen, der sich inzwischen des Metamphetamin-Schmuggels schuldig bekannt hat. Die Ermittler haben einen Durchsuchungsbefehl für das iPhone, doch es ist mit einem vierstelligen Zahlencode gesichert.

Sie geben an, das Gerät nicht entsperren zu können. Die Ermittler wissen den eigenen Angaben zu Folge nicht, ob jene Funktion aktiviert ist, die nach mehrmaligem Eingeben eines falschen Codes alle Daten löscht. Sie wollen auch keine von Drittanbietern verfügbare Entsperrsoftware einsetzen, weil sie dabei Datenverlust befürchten. Vielmehr soll Apple die Sperre umgehen und die nutzergenerierten Daten auslesen und übergeben. (Weitere) Entschlüsselungsdienste werden von Apple (derzeit) nicht verlangt.

Der Fall unterscheidet sich von dem berühmten Fall des iPhones aus San Bernardino, Kalifornien. Dort handelt es sich um ein weitgehend verschlüsseltes iPhone mit iOS 9. Um dieses zu entschlüsseln, müsste Apple eine neue Version des iOS programmieren. Das wäre ein wesentlich höherer Aufwand.

Außerdem müsste Apple die neue Software signieren und damit als eigenes Werk ausgeben. Das könnte als Zwang zur Äußerung einer bestimmten Meinung ausgelegt werden und wäre dann ein Verstoß gegen die von der US-Verfassung garantierte Meinungsfreiheit.

Das Verfahren in Kalifornien ist beim US District Court, Central District of California, Eastern Division, unter dem Aktenzeichen 16-cm-00010-SP anhängig. Das New Yorker Verfahren wird vor dem US District Court, Eastern District of New York, unter der Aktenzahl 15-MC-1902 (JO) geführt.

(ds)