Niederlande: Google muss User-Daten zu Bewertungs-Kommentaren herausgeben

Falsche und schikanierende Bewertungen sind im Internet nicht selten. Die Rezensenten können sich zumeist hinter Fake-Profilen verstecken und auf Redefreiheit pochen. Nun soll Google aber Daten von Personen herausgeben, die offensichtlich gelogen haben.

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Google

(Bild: dpa, Karl-Josef Hildenbrand/Archiv)

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Eine Kindertagesstätte aus Amsterdam hat erfolgreich gegen Google geklagt. Die Einrichtung wehrte sich vor Gericht gegen offensichtlich falsche Rezensionen im Internet, die bei Google+ erschienen und über die Google-Suche überall einsehbar waren. Vor Gericht wurde entschieden, dass Google nicht nur die falschen Bewertungen von den Seiten entfernen musste, sondern, dass unter anderem auch die IP-Adressen der Verursacher herausgegeben werden müssen. Das berichtet TechCrunch.

Der Anwalt der Kindertagesstätte, Paul Tjiam, erklärte gegenüber TechCrunch, dass dies wohl der erste Fall sei, in dem Google per Gerichtsbeschluss dazu gezwungen wird, Kontaktinformationen und andere Informationen zu Rezensenten von falschen Bewertungen herauszugeben. Google äußerte sich gegenüber dem Online-Magazin, dass es bisher nichts zu berichten gebe. Das Unternehmen habe den Gerichtsbeschluss erhalten und werde diesen nun prüfen.

Die Kindertagesstätte hatte den Gerichtsweg beschritten, nachdem sie mehr als sechs Monate lang schikanierende Bewertungen erhalten hatte. Die Bewertungen wurden per Google+-Postings verbreitet und wurden unter anderem auf Google Maps angezeigt, wenn die Kindertagesstätte dort gesucht wurde. In den Postings wurde zum Beispiel behauptet, dass dort den Kindern geschadet würde.

Zunächst hatte die Kindertagesstätte Google direkt kontaktiert und um das Entfernen der Rezensionen gebeten. Sie legte Google Beweise vor, dass die Bewertungen mehrfach mit dem gleichen Wortlaut veröffentlicht wurden und dass Profilfotos für die postenden Accounts von anderen Profilen geklaut worden waren. Google erklärte allerdings, dass die Postings bei Google+ unter das Recht auf Redefreiheit fallen und anonym abgegebene, negative Bewertungen keinen Grund darstellen, um Postings zu entfernen.

Das Gericht ordnete die Herausgabe der Daten der Rezensenten an, so TechCrunch, damit die Kindertagesstätte ebenfalls vor Gericht gegen diese Personen vorgehen könne. Laut Anwalt Tijam hätten die Richter zwischen dem Schutz der Privatsphäre (der Poster) und der Reputation (der Kindertagesstätte) abgewogen und sich dafür entschieden, den Schutz der Reputation stärker zu gewichten als Googles Interesse, dass seine Nutzer anonym bleiben dürfen. Als Verlierer des Prozesses soll Google zudem noch etwa 1700 Euro an Prozesskosten übernehmen. (kbe)