FBI: Neue Regeln für Zugriff auf NSA-Daten

Auf Drängen eines Aufsichtsgremiums hat das FBI klargestellt, wie seine Agenten zielgerichteter auf Abhördaten der NSA zugreifen sollen. Details bleiben geheim, eine Gerichtsanordnung im Einzelfall ist weiter nicht nötig.

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FBI: Neue Regeln für Zugriff auf NSA-Daten

(Bild: dpa, Ole Spata/Archiv)

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Das FBI will dafür sorgen, dass seine Agenten möglichst zielgerichtet Inhaltsdaten bei der NSA abfragen und nicht verdachtsunabhängig darin schürfen. Dies geht aus einem Bericht des Privacy and Civil Liberties Oversight Board (Pclob) der US-Regierung vom Februar hervor, über den der Guardian berichtet.

Das Pclob hatte das FBI 2014 aufgefordert, sein "Minimalisierungsverfahren" im Umgang mit NSA-Abhördaten zu überarbeiten. Es geht dabei um die großen Datenmengen, die die NSA auf Basis des Artikels 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act (Fisa) direkt an Internetkabeln und Backbones von Providern über Programme wie "Upstream" oder "Prism" abzweigt. Darunter befinden sich Inhalte von E-Mails, Instant Messages, Facebook-Nachrichten oder Verzeichnisse aufgerufener Webseiten. Nicht betroffen sind die Metadaten, die die NSA nach dem USA Freedom Act inzwischen nicht mehr selbst sammeln, sondern nur noch auf richterliche Anordnung bei den Telekommunikationsanbietern gezielt abrufen darf.

Das Pclob wollte vom FBI zunächst klargestellt haben, dass dessen Agenten und Analysten nicht bei Routine-Ermittlungen gegen US-Bürger auf die "702-Datenbank" der NSA zurückgreifen, sondern dies nur ausnahmsweise für spezielle Suchanfragen tun dürfen. Außerdem sollte mehr eingegrenzt werden, wie die gewonnenen Informationen von den Strafverfolgern eingesetzt werden. Zu Details wollte sich eine Pclob-Sprecherin gegenüber dem Guardian nicht äußern, da diese geheim seien.

Das FBI hat demnach die Pclob-Wünsche inzwischen erfüllt und sich die neuen Regeln von dem für die internationale Fernmeldeaufklärung zuständigen Foreign Intelligence Surveillance Court (Fisc) absegnen lassen. Eine gerichtliche Anordnung im Einzelfall brauchen die Ermittler aber nach wie vor auch dann nicht, wenn sie Inhaltsdaten von US-Bürgern einsehen wollen. Für eine solche Verfahrenskorrektur hatten sich zwei von fünf Pclob-Vertretern eingesetzt.

Bürgerrechtsorganisationen wie die Electronic Frontier Foundation (EFF) warnen seit Langem, dass der Ende des Jahres ohne Reform auslaufende Artikel 702 eine gesetzliche Hintertür auftue, um die Kommunikation von US-Bürgern ohne Richtererlaubnis auszukundschaften. Der Fisc habe so gut wie keine Kontrollmöglichkeiten, da er Überwachungen vorab pauschal bis zu einem Jahr lang genehmige, kritisieren sie.

Insgesamt haben das FBI und andere Sicherheitsbehörden 13 von 22 Empfehlungen des Pclob beherzigt. Neun befinden sich laut dem Bericht noch im Implementierungsprozess oder wurden nur teilweise umgesetzt. Zu den noch offenen Aufgaben gehören Transparenzvorschriften der NSA, wie häufig diese die Kommunikation von US-Bürgern und anderen Personen in den USA erfasst. Auch bei der Begründung, warum Ziele überwacht werden sollen, müssen die Sicherheitsbehörden noch nachbessern. Ausländische Bürger können US-Agenten generell abhören, ohne Anforderungen erfüllen zu müssen. (anw)