Gerichtsurteil: Kabelnetzbetreiber müssen ARD-alpha weiter senden

Und wieder haben die Kabelnetzbetreiber beim Kampf um die Einspeise-Entgelte eine Schlappe erlitten: Sie müssen den Sender ARD-alpha auch ohne Vergütung verbreiten, urteilte ein Gericht.

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(Bild: dpa, Britta Pedersen)

Lesezeit: 2 Min.

Die privaten Kabelnetzbetreiber Vodafone Kabel Deutschland und Unitymedia müssen den öffentlich-rechtlichen Sender ARD-alpha weiter senden – auch wenn sie dafür kein Einspeiseentgelt kassieren. Zu diesem Urteil ist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Anfang März gekommen, wie die Kanzlei Loschelder, die den Bayerischen Rundfunk (BR) vertritt, am Freitag mitteilte (AZ.: 7 CE 15.1741).

Der Rechtsstreit begann 2014 als Kabel Deutschland ankündigte, nach der Umbenennung von BR-alpha in ARD-alpha das Programm in Bayern nicht mehr zu senden. Der Grund: Der BR zahlt wie auch die anderen Öffentliche-Rechtlichen seit Anfang 2013 keine Einspeiseentgelte mehr. Ähnliche gerichtliche Auseinandersetzung, mit denen die Kabelnetzbetreiber die Zahlung wieder erzwingen wollen, gibt es derzeit in ganz Deutschland.

Dabei geht es um viel Geld: Die Netzbetreiber müssen bestimmte Sender laut den Auflagen der zuständigen Landesmedienanstalten in ihren Netzen analog und digital verbreiten ("Must Carry"-Regeln). Dazu gehören eben auch die Öffentlich-Rechtlichen, die dafür noch bis Ende 2012 jährlich zusammen rund 60 Millionen Euro an die großen Kabelanbieter Kabel Deutschland und die heutige Unitymedia gezahlt hatten.

Vor Gericht bestritt der BR die Zahlungspflicht, da die Netzbetreiber mit dem Signaltransport ihre eigene rundfunkrechtliche Pflicht erfüllten und ohne die öffentlich-rechtlichen Programme nicht marktfähig wären. Dieser Argumentation ist das Gericht nun gefolgt.

Insgesamt war den Kabelnetzbetreibern bei ihrem juristischem Kreuzzug wenig Erfolg beschieden. Unterstützung gab es aber Anfang des Jahres aus der Bundesregierung: Das auch für Netz-Infrastruktur zuständige Bundesverkehrsministerium sprach sich dafür aus, dass eine "angemessene Vergütung" gesetzlich festgelegt werden solle. (Mit Material der dpa) / (axk)