Bitkom und Verwertungsgesellschaften einig über offene PC-Abgaben

Der IT-Verband Bitkom und die Verwertungsgesellschaften Wort und Bild-Kunst haben sich abschließend darüber geeinigt, wie hoch die Urheberabgaben für Computer ausfallen, die zwischen 2001 bis 2007 verkauft worden sind.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 96 Kommentare lesen
Bitkom und Verwertungsgesellschaften einig über offene PC-Abgaben

Alt-PCs spülen noch mal Geld in die Kassen der Verwertungsgesellschaften.

Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Peter Siering

Vor 15 Jahren hatte Fujitsu Technology Solutions stellvertretend für die PC-Industrie einen Rechtsstreit gegen die ursprüngliche Forderung der Verwertungsgesellschaft Wort begonnen. Pro PC verlangte die VG Wort eine Abgabe von 30 Euro. Jetzt endete die Auseinandersetzung mit einem außergerichtlichen Vergleich zwischen Bitkom und VG Wort und VG Bild-Kunst.

Der Vergleich bestimmt die nachträglich zu entrichtende Abgabe auf 3,50 Euro für privat und 2 Euro für geschäftlich genutzte PCs. Sie deckt die Vervielfältigung von Texten und Bildern ab. Wie hoch die Einnahmen dadurch ausfallen werden, ist bisher unbekannt. Die Zahlen der in dem Zeitraum in den Verkehr gebrachten Geräte soll nun ermittelt werden. Seit 2008 sind solche Zahlungen im PC-Kaufpreis enthalten, decken auch Musik und Filme ab und betragen zwischen 3,20 und 10,55 Euro.

Das Verfahren hat diverse Gerichte passiert: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2007/8 eine Abgabe für PCs mit der Begründung abgelehnt, dass bereits für Scanner gezahlt würde. Das Bundesverfassungsgericht hob das Urteil 2010 auf und legte es dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vor. 2014 hat der BGH schließlich zugunsten der Verwertungsgesellschaften entschieden, die Höhe der Vergütung aber offen gelassen. (ps)