US-Senatsausschuss: Lieferdienste mit Flugdrohnen ab 2018

Ab 2018 soll es in den USA Lizenzen für kommerzielle Lieferdienste mit Flugdrohnen geben. So wünscht es der zuständige Ausschuss im US-Senat. Außerdem soll lokalen Drohnen-Vorschriften ein Riegel vorgeschoben werden.

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Drohne mit Paket

Vielleicht ab 2018 in den USA legal

(Bild: dpa, Oliver Berg/Archiv)

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Senatoren beider US-Parteien wollen die Entwicklung im Bereich der Flugdrohnen vorantreiben. Im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Verkehr haben sie vergangene Woche einen Vorschlag für das Arbeitsprogramm der Flugsicherheitsbehörde FAA für die Budgetjahre 2016 und 2017 gebilligt. Ein ebenfalls mit deutlicher Mehrheit angenommener Abänderungsantrag verlangt Lizenzen für kommerzielle Lieferdienste ab 2018.

Hauptgebäude des US Congress

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Im selben Gesetzesvorschlag sind auch Sicherheitsmaßnahmen für die bemannte Luftfahrt geplant. Damit reagieren die USA auf die Germanwings-Tragödie und den verschollenen Flug MH370, von dessen Flugzeug bisher nur wenige Teile gefunden wurden.

Derzeit ist der kommerzielle Einsatz von Flugdrohnen in den USA nur mit Ausnahmegenehmigung der FAA gestattet. Das ist unstrittig keine Dauerlösung. Der Gesetzesantrag rückte davon aber nicht ab. Er ermächtigte die FAA lediglich, mehr Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, und dabei auch Nachtflüge sowie den Betrieb außer Sichtweite zu erlauben. Das wäre Voraussetzung für kommerzielle Lieferdienste.

Erst ein mit 18 zu vier Stimmen angenommener Abänderungsantrag trägt der FAA ausdrücklich auf, ein Lizenzprogramm für kommerzielle Lieferdrohnen unter 25 kg Gewicht auszuarbeiten. Spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen die Lizenzen verfügbar sein.

Unabhängig davon müssen laut dem Gesetzesentwurf neue Sicherheitsstandards ausgearbeitet werden, die ausdrücklich risikobasiert sein sollen. Drohenpiloten werden einen Wissenstest ablegen müssen, und klassischen Modellflugzeugen drohen strengere Auflagen. Die FAA würde neue Gebühren einheben dürfen, um ihre Regulierungstätigkeit zu finanzieren.

Das Gesetz soll die Aufgaben der FAA definieren.

(Bild: FAA (gemeinfrei))

Dazu gehört auch die Entwicklung eines Systems zur Erkennung von Drohnen im Luftraum. Auf dessen Basis soll die FAA ihre Vorschriften durchsetzen können. Parallel soll ein Pilotprogramm für das Verkehrsmanagement von Flugdrohnen aufgelegt werden. Von den Drohnenherstellern werden Beipackzettel mit Sicherheitshinweisen verlangt, kommerzielle Betreiber sollen Datenschutzrichtlinien abfassen müssen.

Weil diverse US-Staaten und -Kommunen eigene Drohnenvorschriften aufgelegt haben oder planen, soll klargestellt werden, wer hier das Sagen hat: Für Design, Herstellung, Tests, Lizenzierung, Registrierung, Zertifizierung, Betrieb und Wartung unbemannter Luftfahrzeuge soll ausschließlich Bundesrecht gelten. Gleiches gilt für Bestimmungen über den Luftraum, Flughöhen, Flugrouten, Ausrüstung und Betriebszwecke, sowie über die Ausbildung von Piloten, Betreibern und Beobachtern.

Lokales Recht und Common Law dürfen weiterhin gegen illegales Vorgehen von Voyeuren, Störenfrieden, rücksichtslosen Gefährdern, sowie bei Körperverletzung, Todesfällen, Sachbeschädigung und anderen Rechtsverstößen angewandt werden. Das aber nur, sofern diese Regeln nicht speziell auf Flugdrohnen zugeschnitten sind.

Der Gesetzesantrag widmet sich auch der Sicherheit sowie einigen Verbraucherschutzthemen in der bemannten Luftfahrt. Die von Fluglinien eingehobenen Gebühren sollen transparenter werden. Zudem sollen sie Gebühren automatisch erstatten, wenn sie die Leistung nicht erbringen.

Illustration aus dem 1998 erteilten Patent US5716026 A

Gepäckgebühren sollen zurückgezahlt werden müssen, wenn das Gepäck zu spät kommt. Und die FAA soll untersuchen, welcher Mindestabstand zwischen Flugzeugsitzen unter Sicherheitsaspekten notwendig ist. Der Komfort der Passagiere spielt dabei keine Rolle.

Dokumente über Piloten sollen lebenslang in einer Datenbank erfasst werden, damit auch spätere Arbeitgeber von Fehlern erfahren. Und, mit Ausnahme von Privatpiloten, soll die Untersuchung der psychischen Gesundheit der Piloten verstärkt werden. Das ist ausdrücklich eine Reaktion auf die Germanwings-Tragödie.

In diesem Zusammenhang soll die FAA andere Staaten dazu drängen, die Anwesenheit von mindestens zwei Personen im Cockpit zu jeder Zeit während eines Fluges vorzuschreiben. Und als Reaktion auf das Unglück bei Flug MH370 soll die FAA die Vorschriften für automatische Positionsmeldungen von Flugzeugen untersuchen und gegebenenfalls verschärfen.

Der abgeänderte Gesetzesvorschlag (S. 2658) wandert nun vom Ausschuss an das Plenum des Senats. Dessen Zustimmung gilt aufgrund der breiten Unterstützung im Ausschuss als wahrscheinlich. Danach muss aber auch noch das Unterhaus des US-Parlaments zustimmen. (ds)