EU will mehr Rechtssicherheit beim Online-Shopping

Deutsche Kunden sollen Rechtsstreitigkeiten mit E-Commerce-Anbietern aus der gesamten EU ab 2002 hierzulande verhandeln können.

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Von
  • Frank Möcke

Die Justizministerinnen und Justizminister der EU haben am 30. November eine Verordnung beschlossen, die vom übernächsten Jahr an den Verbraucherschutz im E-Commerce verbessern soll: Ein Käufer kann seine Ansprüche gegen einen Internet-Anbieter, der in einem anderen EU-Staat residiert, in seinem Heimatstaat einklagen. Er muss also nicht den ausländischen Gerichtsstand akzeptieren. Voraussetzung ist, dass der Anbieter sich in seiner Präsentation ausdrücklich auch an Kunden im Land des Käufers gerichtet hat.

Die Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin hofft, mit diesen vereinfachten Klagemöglichkeiten das Vertrauen der Verbraucher in den elektronischen Geschäftsverkehr zu stärken. Um dem Handel Gelegenheit zu geben, sich auf die geänderte Rechtslage einzustellen, tritt die Verordnung erst im März 2002 in Kraft, erklärte das Justizministerium gegenüber heise online. (fm)