Garantie und Siegel
Im Handbuch meines Notebooks findet sich eine Einbauanleitung für ein separat erhältliches WLAN-Modul. Dort wird ausführlich genug beschrieben, wie man an den Steckplatz herankommt, um das Modul zu installieren. Leider - und das ist im Handbuch mit keinem Wort erwähnt - befinden sich jedoch über den Schrauben der Abdeckungen an der Unterseite des Gerätes so genannte Klebesiegel, die beim Entfernen der Schrauben sehr wahrscheinlich zerstört würden. Verliere ich nun meine Ansprüche, wenn ich diese Siegel aufgebrochen habe?
- Jörg Wester
Im Handbuch meines Notebooks findet sich eine Einbauanleitung für ein separat erhältliches WLAN-Modul. Dort wird ausführlich genug beschrieben, wie man an den Steckplatz herankommt, um das Modul zu installieren. Leider - und das ist im Handbuch mit keinem Wort erwähnt - befinden sich jedoch über den Schrauben der Abdeckungen an der Unterseite des Gerätes so genannte Klebesiegel, die beim Entfernen der Schrauben sehr wahrscheinlich zerstört würden. Verliere ich nun meine Ansprüche, wenn ich diese Siegel aufgebrochen habe?
Für Mängel am Gerät muss der Händler im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung in jedem Fall aufkommen. Nur wenn ein Benutzereingriff nachweislich (mit)verantwortlich für einen Mangel gewesen ist, kann er die Haftung ablehnen. Bei Garantien, die stets freiwillig sind, hängt es von den jeweiligen Garantiebedingungen ab, die jeder Hersteller frei gestalten darf.
Rüsten Sie etwa den Speicher Ihres Notebooks durch einen einfachen Eingriff selbst auf, kann ein Händler bei einem Mangel die Haftung also nur ablehnen, wenn der Fehler nachweislich durch Ihren Eingriff (mit)verschuldet wurde. Der Hersteller des Geräts kann jedoch bei beschädigtem Siegel sehr wohl seine freiwilligen Garantieleistungen verweigern - wenn dies in den Garantiebedingungen so vermerkt ist. (jwe) (jwe)