Online-Versteigerung von Mitnick-Andenken gesperrt

Yahoo, eBay und Amazon haben Auktionen von Kevin Mitnick gesperrt; der Ex-Hacker fĂĽhlt sich diskriminiert.

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Von
  • Florian Rötzer

Zur Aufbesserung seiner Kasse bietet der bekannte Ex-Hacker Kevin Mitnick, der aufgrund seiner Bewährungsauflagen drei Jahre lang keine Modems, Computer oder Mobiltelefone benutzen kann, jetzt einige Kuriositäten auf Auktionsseiten im Internet an. Anfang der 90er Jahre war Mitnick wegen mehrerer Einbrüche in Computersysteme des Militärs und großer US-Konzerne als "meist gesuchter Krimineller der USA" gejagt und in einer dramatischen Verfolgungsjagd im Februar 1995 geschnappt worden.

Erledigen muss die Versteigerung nun Alan Mitnick, der Vater des Ex-Hackers. Über eBay hat er bereits ein Handy und einen TRS-80-Computer verkauft, und er bietet noch unter 507580398 "Kevin Mitnick's Ham Radio – Alinco DR-610TQ" an. Allerdings bekommen Interessierte hier bereits die Meldung: "This functionality is currently unavailable." Außerdem hatte Mitnick noch seinen Gefängnisausweis angeboten, was eBay aber offenbar zu heiß wurde, weswegen man diese Auktion gleich vom Netz genommen hat. Genauso lief es bei amazon.com und yahoo.com.

Dafür aber wird der Ausweis jetzt auf www.dutchbid.com angeboten und steht mittlerweile immerhin bei 2010 US-Dollar. dutchbid.com wirbt explizit damit, dass die anderen Auktionsseiten damit nichts zu tun haben wollten. Für Mitnick verstößt die Auktion nicht gegen das Gesetz. Die Vorgehensweise der Auktionsseiten nennt er "lächerlich und absurd".

Yahoo und Amazon haben bestätigt, berichtet die New York Times, die Versteigerung unterbunden zu haben, weil diese gegen das Gesetz verstoße: "Es ist illegal, etwas zu verkaufen, was der Regierung gehört", sagt Amazon-Sprecher Richele Craveiro. "Wenn er den Gegenstand wieder eintragen will, muss er eine schriftliche Genehmigung der Regierung vorlegen, dass er ihn verkaufen darf." Von der für Gefängnisse zuständigen Behörde kam bislang noch keine Äußerung, dutchbid.com ist jedoch nach juristischer Beratung der Meinung, die Versteigerung sei rechtmäßig. Mitnick wird seiner Ansicht nach durch die "willkürlichen Entscheidungen" der Auktionssites diskriminiert. Sie zensieren zwar diese Andenken, erklärt Mitnick, aber lassen zu, "dass Nazi-Andenken verkauft werden. Offenbar befinden sich die Dinge von Hassgruppen innerhalb der Grenzen der guten Sitten."

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