Abgasreinigung darf nicht regelmäßig abschalten

Schon seit vielen Jahren steht der Verdacht im Raum, dass Autohersteller die Abgasvorschriften unterlaufen, indem sie die Abgasnachbehandlung während des Betriebs einfach deaktivieren. Ein Rechtgutachten im Auftrag des Bundestags präzisiert nun das Thema "Bauteilschutz"

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Abgasreinigung darf nicht regelmäßig abschalten
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Von
  • Florian Pillau

Schon seit vielen Jahren steht der Verdacht im Raum, dass Autohersteller die Abgasvorschriften unterlaufen, indem sie die Abgasnachbehandlung während des Betriebs einfach deaktivieren. Während sogenannte "Defeat Devices", wie Volkswagen sie zur Manipulation seiner Diesel-Motoren einsetzte, schon bisher ausdrücklich verboten und daher illegal waren, blieb die Abschaltung mit der Begründung des Bauteilschutzes ein mögliches Schlupfloch. Ein Rechtgutachten im Auftrag des Bundestags präzisiert das Thema "Bauteilschutz" nun jedoch.

Kreativität findet immer neue Auswege: Autos der Marke Mercedes sind bereits durch Abschaltung der Abgasreinigung selbst bei niedriger Temperatur aufgefallen. Das Bauteilschutz-Privileg ließ sich die Autoindustrie ursprünglich allerdings mit der Begründung einräumen, Ventile und Turbolader vor zu hohen Temperaturen zu schützen.

(Bild: ZDF)

Bei einigen Autos regelt sich die Abgasreinigung auch bei niedrigen Außentemperaturen automatisch herunter. Ein Rechtsgutachten des Bundestages stellt diese Praxis nun infrage. „Die auf den Schutz des Motors abzielende Privilegierung (...) dürfte deshalb grundsätzlich keine taugliche Rechtsgrundlage dafür sein, eine Abschalteinrichtung regelmäßig (...) legal greifen zu lassen“, heißt es in dem von den Grünen in Auftrag gegebenen Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Das gelte insbesondere auch bei niedrigen Umgebungstemperaturen.

„Die Hersteller reduzieren die Abgasreinigung per Software automatisch oder stellen sie ganz ab, wenn das Thermometer unter 10 Grad sinkt“, sagte der stellvertretende Grünen-Fraktionschef Oliver Krischer. Auch die Umwelthilfe hatte Autoherstellern wie Daimler die Praxis zuletzt vorgeworfen und den Entzug von Typgenehmigungen einzelner Modelle gefordert. Die Hersteller betonen, sich an rechtliche Vorgaben zu halten. Ein Daimler-Sprecher sagte: „Wir sind davon überzeugt, dass die Regelung des Abgasnachbehandlungssystems für den Motorschutz und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs innerhalb der gesetzlichen Vorgaben erfolgt.“

Ein Sprecher des für die Zulassung zuständigen Kraftfahrtbundesamts wollte sich nicht äußern. Die Untersuchung der Fahrzeuge mehrerer Hersteller dauere an, sagte er lediglich.

(mit Material der dpa) (fpi)