Erneut Berichte ĂĽber Abo-Abzocke durch Banner

Mit Werbebannern in Apps und auf Webseiten zielen dubiose Anbieter derzeit offenbar wieder verstärkt auf iPhone-Nutzer ab. Ein versehentliches Antippen genügt, um ein kostenpflichtiges Abonnement abzuschließen.

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iPhone 5 leichter als Vorgänger

(Bild: dpa, Franziska Koark)

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Eine alte Abzockmethode scheint derzeit wieder verstärkt zum Einsatz zu kommen: Tippt man mit dem iPhone oder einem anderen Smartphone bestimmte Werbebanner in einer App oder auf einer Webseite an, schließt dies unter Umständen sofort ein ungewolltes Abonnement ab, das über die Handy-Rechnung abgerechnet wird. Teils werden anschließend SMS-Nachrichten zugestellt, die auf den Abo-Abschluss hinweisen, wie Leser berichten.

Alternativ zum Banner ist auch möglich, das Abonnement durch den Aufruf einer Website nach dem Anklicken eines Links abzuschließen, der etwa in einem Tweet enthalten ist oder per Messenger zugestellt wird.

Möglich macht dies das sogenannte WAP-Billing, dass es Anbietern erlaubt, einen Dienst direkt über die Mobilfunknummer abzurechnen – dafür bestehen entsprechende Abbuchungsvereinbarungen zwischen Drittanbietern und den Netzbetreibern. Rufen Nutzer nun eine entsprechende Webseite oder Web-Ansicht auf, wird ihre Mobilfunknummer ausgelesen und zur Abrechnung herangezogen. Dies setzt voraus, dass die Mobilfunkdatenverbindung aktiv genutzt wird. Die eigentlich zur bequemen Bezahlung legitimer Angebote gedachte Funktion wird seit Jahren von dubiosen Firmen missbraucht, um auf diese Weise Vertragsabschlüsse zu erschleichen.

Das einzige wirksame Mittel gegen diese Art der Abo-Abzocke ist das Einrichten einer Drittanbietersperre, wie auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen jüngst nochmals empfohlen hat. Sie hat auch mehrere Musterbriefe veröffentlicht, um die Sperre beim Mobilfunkanbieter zu beantragen, sowie eine Rückerstattung für bereits abgebuchte Beträge zu beantragen. Die Sperre führt allerdings auch dazu, dass legitime Angebote blockiert werden, etwa das Bezahlen der Parkuhr. Nutzer können bei ihrem Anbieter erfragen, ob sich bestimmte Firmen von der Sperrliste nehmen lassen. (lbe)