AKW Philippsburg: Externer Mitarbeiter hat Prüfungen nur vorgetäuscht

Der AKW-Betreiber EnBW ist offenbar einem externen Mitarbeiter auf die Schliche gekommen, der wenigstens einmal vorgetäuscht hat, Messeinrichtungen für den Strahlenschutz geprüft zu haben.

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AKW Philippsburg: Externer Mitarbeiter hat Prüfungen nur vorgetäuscht

AKW Philippsburg

(Bild: EnBW)

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Ein externer Mitarbeiter hat im Dezember 2015 Prüfungen an Messeinrichtungen des Strahlenschutzes im Block 2 des Atomkraftwerks Philippsburg nur vorgetäuscht. Das teilt nun EnBW Kernkraft (EnKK) mit. Der AKW-Betreiber habe den Sachverhalt selbst aufgedeckt und sich am 5. April an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Stuttgart gewandt.

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Unter "Wiederkehrender Prüfung" (WKP) werden die nach festgelegtem Zeitplan und Prüfprogramm durchzuführenden Kontrollen von Einrichtungen und Systemen eines Atomkraftwerks verstanden. Dabei wird geprüft, ob sich die Einrichtungen und Systeme in einem genehmigungskonformen Zustand befinden und ihre Funktion sicher erfüllen. Die Genehmigung sieht die Durchführung der WKPen zum Teil in Eigenverantwortung des Betreibers und zum Teil unter Aufsicht von behördlichen Sachverständigen vor.

Eine "Wiederkehrende Prüfung" an einem Störfallmonitor sei zwar in einem ordentlich ausgefüllten Prüfprotokoll dokumentiert, tatsächlich aber gar nicht durchgeführt worden, erläutert das baden-württembergische Umweltministerium. Während der Untersuchungen sei laut EnBW festgestellt worden, dass der gleiche Mitarbeiter eines externen Dienstleisters vermutlich sieben weitere Wiederkehrende Prüfungen an vergleichbaren Einrichtungen ebenfalls nur vorgetäuscht hat. Nun würden gegen ihn rechtliche Schritte geprüft.

EnKK hat nach eigenen Angaben dem Ministerium zugesichert, ähnliche Wiederkehrende Prüfungen systematisch zu untersuchen und dafür zu sorgen, ein solches Fehlverhalten Einzelner auszuschließen. Die Funktionstüchtigkeit der betroffenen Messeinrichtungen sei gewährleistet. Dies sei durch frühere und spätere korrekt durchgeführte Prüfungen sowie durch weitere Indikatoren nachgewiesen worden.

"Meines Wissens nach ist es das erste Mal, dass eine vorgeschriebene Prüfung in einem deutschen Kernkraftwerk offenbar bewusst vorgetäuscht wurde", sagte Umweltminister Franz Untersteller. "Das ist hochgradig beunruhigend und nicht akzeptabel. Die EnBW hat jetzt zunächst für Aufklärung zu sorgen – schnell und umfassend!"

Block 2 des Atomkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1468 Megawatt. Die Anlage ging 1984 in Betrieb und hat im Jahr 2015 über 11 Milliarden Kilowattstunden Strom produziert. Derzeit befindet sich der Reaktor in der turnusmäßigen Revision, ist also nicht am Netz. Bevor die EnBW nicht nachgewiesen hat, dass die Anlage vorschriftsmäßig und sicher betrieben wird, darf sie nicht mehr angefahren werden, teilt das Umweltministerium mit. Der Reaktor soll noch bis Ende 2019 am Netz bleiben und dann abgeschaltet werden.

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Seit März 1984 ist Block C des AKW im bayerischen Gundremmingen in Betrieb. Block A war von 1967 bis 1977 in Betrieb. Der 1984 ans Netz gegangene Block B wurde am 31. Dezember 2017 abgeschaltet, Block C – ebenfalls 1984 in Betrieb genommen – folgte Ende 2021. (Bild: kkw-gundremmingen.de)

(anw)