Elektronische Gesundheitskarte: Gematik-Pilotprojekt für elektronische Notfalldaten

Mit dem Projekt "NFDM-Sprint" will die Gematik herausfinden, ob die Anlage von Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte in Arztpraxen und Krankenhäusern funktionieren kann.

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Elektronische Gesundheitskarte: Gematik-Pilotprojekt für elektronische Notfalldaten
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Detlef Borchers

NFDM-Sprint nennt die Gematik ihr neuestes Testvorhaben rund um den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). NFDM steht dabei für das "Notfalldaten-Management" , mit dem alle Informationen zu einer Person gemeint sind, die bei der Behandlung in einer Notfallsituation wichtig sein können. Dafür enthält die eGK zwei "Fächer", die von Ärzten mit Informationen gefüllt werden müssen. Neben dem eigentlichen medizinisch relevanten Notfalldatensatz (NFD) gibt es den Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE), in dem zum Beispiel Hinweise zu Patientenverfügungen gespeichert werden können. 32 Hausärzte und Internisten des Universitätsklinikums Münster sollen ab Juni 2016 rund 4000 solcher Datensätze ihrer Versicherten anlegen und die Alltagstauglichkeit der Speicherlösung testen.

Bislang haben Versicherte von der Gesundheitskarte und der zu ihr gehörenden telematischen Infrastruktur keinerlei Nutzen. Daran ändert auch der Online-Abgleich ihrer Stammdaten nichts, der noch in diesem Jahr in den Großversuch gehen soll. Diese Datenüberprüfung bringt nur den Krankenkassen Vorteile. Das ändert sich mit NFD und DPE, den Datensätzen, die Ärzte für ihre Patienten auf der Gesundheitskarte anlegen können. Diese getrennt auszulesenden Datensätze sollen die Behandlungssituation im Notfall und unmittelbar danach verbessern. Im Notfall können Ärzte und Rettungssanitäter im NFD gespeicherte Angaben zu Diagnosen, Medikation oder Allergien ohne Einwilligung des Patienten auslesen. Im Krankenhaus können die Mediziner im DPE nachschauen, welche Angehörigen benachrichtigt werden sollen oder ob eine Patientenverfügung beziehungsweise Organspendeerklärung existiert.

Der mit dem eHealth-Beschleunigungsgesetz der Bundesregierung verabschiedete "NFD-Sprint" soll im Rahmen eines kleinen Pilotprojekts in Münster zeigen, ob das Speichern dieser Daten praktikabel gelöst worden ist. Neben der Bundesärztekammer, der Gematik und dem Universitätsklinikum Münster ist der Software-Lieferant Interdata Praxiscomputer am "Sprint" beteiligt: Im Unterschied zu einem echten Test, bei dem Daten auf die Chipkarte geschrieben und von ihr ausgelesen werden, werden die Daten nur in den jeweiligen Informationssystemen der 32 ausgewählten Hausarztpraxen und des Klinikums gespeichert. Beim Sprint soll vor allem die Einbettung der Dateneingabe in den medizinischen Alltag getestet werden. Die wissenschaftliche Auswertung erfolgt durch den Lehrstuhl für Gesundheitsmanagement der Friedrich-Alexander-Universität und die Wesfälische Wilhelms-Universität Münster.

Nach einer jüngst veröffentlichten Untersuchung zur Datensicherheit im Gesundheitswesen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC vertrauten 62 Prozent der Befragten ihrem Hausarzt als wichtigstem Ansprechpartner. Die Untersuchung zeigte aber auch, dass Deutsche die Digitalisierung im Gesundheitswesen sehr skeptisch betrachten und sich diese Einstellung auch nicht durch das eHealth-Beschleunigungsgesetz geändert hat. Fast jeder zweite Befragte befürchtet demnach einen Datenmissbrauch im Gesundheitswesen. (mho)