EU-Parlament will Geschäftsgeheimnisse besser schützen

Beschränkt die neue EU-Richtlinie die Arbeit investigativer Journalisten? Oder schützt sie nur die Forschungsarbeit innovativer Firmen? Im EU-Parlament war das Regelwerk heiß umstritten.

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EU-Parlament will Geschäftsgeheimnisse besser schützen

(Bild: Erich Ferdinand, CC BY 2.0)

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Von
  • dpa

Geschäftsgeheimnisse sollen in der Europäischen Union besser geschützt werden. Das EU-Parlament beschloss dazu am Donnerstag in Straßburg mit breiter Mehrheit eine entsprechende Richtlinie. Die Berichterstatterin des Parlaments, die französische Konservative Constance Le Grip, versicherte, die neuen Regeln seien keine Beschränkung journalistischer Arbeit. Journalisten seien ebenso wie Whistleblower, die auf Missstände in Unternehmen hinweisen, ausdrücklich ausgenommen. Zweck der Richtlinie sei es, "unsere Innovationen und unsere Forschungsarbeit zu schützen".

Dem hatte kurz vor der Abstimmung die Abgeordnete der deutschen Piratenpartei, Julia Reda, widersprochen. "Diese Richtlinie führt zu mehr Geschäftsgeheimnissen. Und sie gefährdet Whistleblower und investigative Journalisten." Reda forderte zunächst eine Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern. Es sei schwer zu verstehen, dass die Antwort der EU auf die "Panama-Papiere" und "Luxleaks" über fragwürdige Finanztransaktionen darin bestehe, Geschäftsgeheimnisse besser zu schützen.

EU-Kommissar Johannes Hahn sagte hingegen, die Richtlinie werde zu einem faireren EU-Binnenmarkt führen und "die Bekämpfung unredlicher Geschäftspraktiken erleichtern". Die Richtlinie, die von den EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden muss, sieht keine Strafandrohungen vor. Sie definiert unter anderem Geschäftsgeheimnisse und verpflichtet alle Regierungen, dafür zu sorgen, dass die Justiz gegen die rechtswidrige Nutzung von Geschäftsgeheimnissen vorgehen kann.

Vor allem Organisationen von Journalisten hatten zuvor Bedenken geäußert: Firmen könnten die Richtlinie nutzen, um Berichterstattung über Missstände und die Verwendung von Material aus den Händen von Whistleblower zu verhindern. In diesem Sinne hatten sich in Deutschland unter anderem der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Journalistengewerkschaft dju und die Redakteursausschüsse öffentlich-rechtlicher Sender geäußert. Vor der Abstimmung im Europaparlament hatte der Mann, der die "Luxleaks"-Informationen weiterreichte und sich jetzt gemeinsam mit einem Journalisten vor der luxemburgischen Justiz verantworten soll, vor der Richtlinie gewarnt. Er würde davon nicht geschützt werden, da die Informationen nicht illegale, sondern lediglich unmoralische Handlungen beträfen. (mho)