Kosten für private Computer teilweise steuerlich absetzbar
Die Kosten für privat angeschaffte Computer können nun zum Teil abgesetzt werden, wenn die Geräte auch beruflich genutzt werden.
Die Kosten für privat angeschaffte Computer können nun zum Teil abgesetzt werden, wenn die Geräte auch beruflich genutzt werden. Der baden-württembergische Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) wertete die Abkehr von der bisher strikten Praxis des Einkommenssteuergesetzes am Samstag in Stuttgart als "großen Erfolg" für die Initiative Baden-Württembergs. Das Land hatte eine entsprechenden Antrag zur Änderung der Steuergesetze in den Bundesrat eingebracht. Vorerst wurde nun eine Regelung auf der Verwaltungsebene gefunden.
Bisher wurden die Kosten eines Personalcomputers nur anerkannt, wenn eine private Nutzung so gut wie ausgeschlossen war. Insbesondere Lehrer hatten dieses Vorgehen der Finanzämter kritisiert. Von sofort an können die Kosten entsprechend dem beruflichen genutzten Anteil steuerlich anerkannt werden.
Der Philologenverband Baden-Württemberg begrüßte die neue Verwaltungsregelung. Verbandschef Volker Stich erinnerte an die 16.000 dem Minister übergebenen Unterschriften von Gymnasial- und Berufsschullehrern gegen die bisherige Handhabung. Er meinte: "Das ist eine längst überfällige Regelung, wenn man bedenkt, dass jeder Freiberufler seinen PC im Rahmen der Betriebskosten steuerlich uneingeschränkt geltend machen kann."
Nach Stratthaus' Angaben sind die Finanzbehörden angewiesen, hinsichtlich des erforderlichen Nachweises der beruflichen Nutzung "nicht kleinlich" zu verfahren und den Besonderheiten der einzelnen Berufsgruppen Rechnung zu tragen. Der Minister will an einer Bundesratsinitiative festhalten, um die jetzt gefunden Lösung in Gesetzesform zu gießen. Er forderte die SPD- geführten Länder im Bundesrat auf, dem Vorstoß mit Blick auf die wachsende Bedeutung moderner Informations- und Kommunikationstechnik für immer mehr Berufe zuzustimmen (dpa) / (jk)