Verbraucherschützer: Streaming ist beliebt, es ruckelt und hakt aber oft

78 Prozent der Onliner rufen Filme oder Musik aus dem Internet ohne Download ab, ein gutes Viertel der Nutzer hat dabei aber Probleme. Das hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ermittelt.

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Verbraucherschützer: Streaming ist beliebt, es ruckelt und hakt aber oft

(Bild: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz)

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Streaming-Dienste setzen sich hierzulande immer stärker durch: 78 Prozent der deutschen Onliner schauen sich bereits auf diesem Weg Filme im Netz an oder hören Musik. 26 Prozent der Nutzer können den Medienabruf aber nicht problemlos genießen. Dies liegt vor allem an einem gestörten Empfang, was zu Ruckeln oder Verbindungsabbrüchen führt. 35 Prozent des Viertels mit Anwendungsschwierigkeiten sind davon betroffen. Herausgefunden hat dies die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in dem vom Bund geförderten Projekt "Marktwächter digitale Welt".

Laut der jetzt veröffentlichten Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage vom Sommer beklagen die unzufriedenen Streaming-Nutzer auch zu 19 Prozent Preiserhöhungen oder Umstände der Abrechnung. 17 Prozent fällt es angesichts unverständlicher Urheberrechtsregeln schwer, zwischen legalen und rechtswidrigen Angeboten zu unterscheiden. 15 Prozent verweisen auf Schwierigkeiten, wenn sie sich anmelden oder ihre Mitgliedschaft kündigen wollen. Zehn Prozent ist das Angebot nicht umfassend genug.

(Bild: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz)

Für die Altersgruppe bis 49 Jahre sind Streaming-Dienste der Studie nach deutlich attraktiver als für Ältere. 37 Prozent der einschlägigen Nutzer geben Geld aus für kostenpflichtige Angebote. Bei knapp einem Viertel ist Video-Streaming ein Posten im Budget. Besonders beliebt sind hier Amazon Prime Instant Video, Maxdome, Watchever, Snap von Sky und Netflix. Für Musikstreaming greifen 16 Prozent in die Geldbörse. Am populärsten sind dabei Spotify, Apple Music, SoundCloud, Last.fm und Deezer. Der Einzelabruf ist mit Abstand das beliebteste Bezahlmodell gefolgt von Abonnements.

Die Verbraucherschützer bemängeln, dass beim Streaming im Unterschied zum Kauf von Software noch rechtliche Fragen offen sind. So sei etwa unklar, wie ein Nutzer reagieren könne, wenn digitale Inhalte nicht wie vereinbart bereitgestellt werden und Qualität oder Funktionsumfang nicht den Vereinbarungen entsprechen. Durch die EU-Richtlinie für Verbraucherrechte sei aber immerhin geregelt, dass Anbieter digitaler Inhalte klar und verständlich angeben müssen, wie sie funktionieren und womit sie kompatibel sind.

Zudem stehe Käufern und Kunden ab Vertragsschluss ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dieses komme aber keinem Freibrief gleich, das Produkt oder Angebot in der Zwischenzeit ausführlich testen zu dürfen. Der Anspruch erlösche in der Regel bereits, sobald die ersten Titel abgerufen würden. Die Verbraucherzentrale ruft daher nach mehr Transparenz und Aufklärung vor allem bei neuartigen Streaming-Apps, um vor Urheberrechtsverstößen sicher zu sein. Ex-Verbraucherministerin Renate Künast von den Grünen appellierte an die Bundesregierung, sich in Brüssel im Rahmen der Debatte über ein neues Vertragsrecht für die Online-Wirtschaft dafür einzusetzen, Gewährleistungsfälle besser zu regeln. (anw)