Verfassungsbeschwerde gegen Freihandelsabkommen CETA auf dem Weg

51.736 Mitkläger unterstützen die Klage einer Frau aus Lüdenscheid gegen das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 91 Kommentare lesen
Verfassungsbeschwerde gegen Freihandelsabkommen CETA auf dem Weg

(Bild: EU-Kommission)

Lesezeit: 2 Min.

Eine Frau aus Lüdenscheid (NRW) will das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada vor dem Bundesverfassungsgericht stoppen. Marianne Grimmenstein sieht durch das Abkommen ihre Bürger- und Verbraucherrechte bedroht und hat gemeinsam mit dem Bielefelder Rechtsprofessor Andreas Fisahn eine Verfassungsbeschwerde vorbereitet, an der sich nach ihren Angaben mehr als 50.000 Bundesbürger beteiligen. Am Montag sollte die Klage nach Karlsruhe geschickt werden. "Ich drucke sie gerade aus und bringe sie dann zur Post", sagte Fisahn. Zuerst hatte der WDR darüber berichtet. Auf der Plattform change.org fand ihre Petition über 170.000 Unterstützer.

Die rund 60-seitige Verfassungsbeschwerde werde "vorsorglich als Schutzschrift" eingereicht, weil es noch kein Gesetz zu CETA gebe, sagte Fisahn. Aber es sei wahrscheinlich, dass der EU-Rat in einigen Wochen über die "vorläufige Anwendbarkeit" von CETA entscheide. "Und da soll das Gericht die Bundesregierung dazu verpflichten, gegen CETA zu stimmen." Deshalb müsse die Klage vorher eingereicht werden. Im Anhang informiert Fisahn das Gericht über die nach Auskunft von Grimmenstein aktuell 51.736 Mitkläger.

Fisahn hatte in einem Interview mit der Neuen Westfälischen erläutert, dass Investoren klagen könnten, wenn in ihr Eigentum eingegriffen wird. "Das liegt laut CETA-Vertrag vor, wenn die vernünftigen Gewinnerwartungen geschmälert werden." Das Spektrum der möglichen Klagen sei sehr breit. "Philip Morris klagt in Australien gegen die Verpflichtung, Warnhinweise auf Zigarettenschachteln zu schreiben. Es könnte auch gegen Umwelt- oder Arbeitsschutzregeln oder die Mitbestimmung von Betriebsräten geklagt werden; eben alles, was die Gewinnerwartung schmälert." (mit Material der dpa) / (anw)