Bundesrechnungshof kritisiert Bundeswehr: Schlechte Verträge, fehlerhafter Einsatz von IT-Systemen

Der Bundesrechnungshof attestiert der Bundeswehr, ihre IT-Systeme nicht richtig zu nutzen und schlechte Verträge aufzusetzen. Gekaufte Waffen seien zu teuer und nicht so einsetzbar wie gewünscht.

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Eurofighter der Bundeswehr

(Bild: Geoffrey Lee / Airbus Group<br>)

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Der Bundesrechnungshof hat erneut Mängel bei der Vergabe von Rüstungsaufträgen durch die Bundeswehr kritisiert. So hat die Bundeswehr etwa im Jahr 2005 für ihre Korvetten der Marine 30 Lenkflugkörper als Hauptbewaffnung gekauft. Diese sollten im Jahr 2009 einsatzbereit sein, wurden aber erst drei Jahre später geliefert. Im Jahr 2012 zahlte die Bundeswehr dann trotzdem den vollen Kaufpreis von 60 Millionen Euro, ohne aber die Einsatzfähigkeit der Lenkflugkörper vorher ausreichend zu prüfen, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Prüfergebnis des Rechnungshofs.

Ein Jahr später seien zwei Flugkörper bei der Einsatzprüfung ins Meer gestürzt. Eine Wiederholung des Tests habe mehrere Millionen Euro gekostet und ergeben, dass die Lenkflugkörper nur gegen Ziele auf See, aber nicht gegen Ziele an Land eingesetzt werden könnten. Der Kaufvertrag habe der Bundeswehr keine Möglichkeit gegeben, den Hersteller an den Kosten der Tests zu beteiligen, kritisierten die Rechnungsprüfer.

Der Rechnungshof forderte das Verteidigungsministerium auf, dafür zu sorgen, dass die Lenkflugkörper schnellstmöglich auch für den Einsatz gegen Ziele an Land einsetzbar sind. Zudem sollte es künftig Verträge so gestalten, dass Entwicklungsrisiken angemessen berücksichtigt und Folgekosten verursachungsgerecht verteilt werden.

Die Rechnungsprüfer warfen der Bundeswehr zudem vor, Einsparpotenziale beim Einkauf ungenutzt zu lassen – weil sie ihr IT-System nicht konsequent und zudem fehlerhaft einsetze. Nach eigener Schätzung könne die Bundeswehr durch Einkaufsanalysen mehr als 10 Prozent des Einkaufswertes einsparen.

2013 habe die Bundeswehr Waren und Dienstleistungen für 4,5 Milliarden Euro beschafft. Dabei bestellte sie nur 16 Prozent ihrer eingekauften Waren und Dienstleistungen über das IT-System. Die Bundeswehr hätte nicht alle ihre Bereiche dazu verpflichtet, über das neue System zu bestellen, so der Bundesrechnungshof. Das System müsse aber verbindlich sein.

Eigentlich hatte die Bundeswehr das System für einen IT-gestützten Einkauf – von der Bedarfsmeldung über die Bestellung und den Wareneingang bis zum Begleichen der Rechnung – bereits im Jahr 2009 eingeführt. Bis heute läge jedoch kein Konzept vor, wie das System bundeswehrweit zu nutzen ist oder welche Daten in welcher Qualität zu erfassen sind.

Die Bundeswehr erstellte außerhalb ihres IT-Systems Datenbanken zu Rahmenverträgen. Sie begründete dies damit, dass die Daten des IT-Systems nicht ausreichten und nicht verlässlich seien. Wie der Bundesrechnungshof erklärte, würden bei der Nutzung des IT-Systems allerdings viele Fehler gemacht.

Wichtige Daten, wie Preis, Menge oder Vertragslaufzeit, seien gar nicht, fehlerhaft oder redundant im System hinterlegt. Für ein Unternehmen legte die Bundeswehr zum Beispiel 16 Datensätze an. Bei mehr als 50 Prozent der 8.000 erfassten Rahmenverträge sei das Jahr 9999 als Laufzeitende angegeben. (mit Material der dpa) / (kbe)