BKA-Gesetz teilweise verfassungswidrig: Klatsche für die Koalition, Teilerfolg für Bürgerrechte

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts dürfte größere Kreise ziehen und sich etwa auch auf den Datenverbund zwischen BND und NSA auswirken, glauben Beobachter. Insgesamt fallen die Reaktionen sehr unterschiedlich aus.

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BKA-Gesetz teilweise verfassungswidrig: Klatsche für die Koalition, Teilerfolg für Bürgerrechte

(Bild: c't)

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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Befugnissen des Bundeskriminalamts (BKA) bei der Terrorabwehr wirkt sich laut Experten weit über die direkt beanstandeten Vorschriften im im BKA-Gesetz aus. Ähnlich wackelige Regeln gebe es auch im Verfassungsschutzgesetz, in der Strafprozessordnung und in anderen Bestimmungen, meinte der frühere Bundestags-Vizepräsident Burkhard Hirsch, der eine der Klagen vor dem Verfassungsgericht vertreten hatte.

Der Grüne Hans-Christian Ströbele, der mit mehreren Parteikollegen eine der Beschwerden eingereicht hatte, betonte, dass nun vor allem der Kernbereich der privaten Lebensführung besser geschützt werden müsse. Gemeinsam mit Fraktionsvize Konstantin von Notz erklärte der Abgeordnete, dass "selten ein Gesetz vor Gericht so auseinandergenommen wurde". Die engen Vorgaben aus Karlsruhe müssten auch Konsequenzen haben beim Datenaustausch der Geheimdienste, etwa des Bundesnachrichtendiensts (BND) mit der NSA.

Jan Korte, Vize der Linksfraktion im Bundestag, lobte das "wichtige Korrektiv zum Schutz der Privatsphäre" aus Karlsruhe. Leider hätten die Richter aber nicht den Mut gehabt, die BKA-Kompetenzen "zum unkontrollierbaren Einsatz von heimlichen Überwachungsmaßnahmen" ganz zu kippen. Fällig sei eine Debatte darüber, "wie viel Freiheit wir noch aufgeben wollen".

Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hob als einer der Kläger hervor, dass der Beschluss die Maßstäbe wieder zurechtrücke. Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bezeichnete die aufgestellten Anforderungen an die Übermittlung von Daten an ausländische Geheimdienste als besonders bedeutsam. Die BND-Praxis müsse daran gemessen und – wo geboten – schnell korrigiert werden. Wichtig ist der Liberalen auch, dass heimliche Online-Durchsuchungen von unabhängigen externen Stellen zu kontrollieren seien und abgefischte Informationen nicht generell weiterverwertet werden dürften.

"Wir müssen mit dem Urteil leben", beklagte dagegen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Der Kampf gegen den internationalen Terrorismus werde damit nicht erleichtert. Innenstaatssekretär Hans-Georg Engelke versicherte, dass die Bundesregierung den Richterspruch zügig umsetzen wolle. Mit dem Gesetz habe die Koalition Neuland betreten, sodass Korrekturbedarf nicht habe ausgeschlossen werden können.

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer, zeigte sich erleichtert, dass das Gericht "die im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus neu eingeführten Befugnisse sämtlich als mit den Grundrechten vom Grundsatz her für vereinbar erklärt hat" und den Anträgen der Beschwerdeführer nicht ganz gefolgt sei. So könne das BKA "mit den Terroristen technisch auf Augenhöhe bleiben". Die detaillierten Vorgaben aus Karlsruhe ermöglichten es dem Gesetzgeber, die beanstandeten Regeln rasch innerhalb der Frist bis Mitte 2018 zu novellieren.

SPD-Abgeordnete wie Gerold Reichenbach fühlen ihre Bauchschmerzen rund um das Gesetz bestätigt. So werde etwa "unsere Sorge darüber, dass das Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei unzulässig aufgeweicht werden könnte", durch das höchste Verfassungsorgan gestützt. Reichenbach bedauerte, dass "Datenschutz seitens des Koalitionspartners zuweilen als nachrangig bezeichnet wird".

Laut der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zeigt das Gericht Augenmaß, indem es "lediglich dem Gesetzgeber auferlegt, grundrechtskonforme Grenzen der polizeilichen Maßnahmen zu formulieren". Dass auch die beanstandeten Rechtsgrundlagen größtenteils noch zwei Jahre fortwirken dürften, wertete die GdP als "Vertrauensbeweis für die Arbeit des Bundeskriminalamtes". Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), kritisierte die große Koalition scharf. Das Urteil sei eine "Klatsche für den Gesetzgeber", aber nicht für die Ermittler.

Für die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff haben die Verfassungsrichter "erneut einen weiteren Meilenstein für den Datenschutz und für das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit vorgelegt". Sie fühle sich in ihren Rufen bestätigt, dass ihre Kontrollmöglichkeiten verbessert werden müssten. Das Urteil habe "Grundsatzcharakter für den gesamten Sicherheitsbereich", da die Richter insgesamt eine stärkere Überwachung der Überwacher und mehr Transparenz gegenüber Parlament und Öffentlichkeit forderten. Voßhoffs Vorgänger Peter Schaar sieht in der Entscheidung einen Ansporn, "gerade in Zeiten gesellschaftlicher Krisen und terroristischer Risiken Werte und Freiheitsrechte" zu verteidigen.

(anw)