Klagen gegen US-Filtergesetz fĂĽr Schulen und Bibliotheken
Drei Organisationen ziehen gegen das US-Gesetz vor Gericht, das aus öffentlichen Mitteln geförderte Schulen und Bibliotheken zur Internet-Filterung zwingt.
Im Dezember trat in den USA der Children's Internet Protection Act (H. R. 4600) in Kraft, der staatliche Schulen und Bibliotheken dazu zwingt, wenn sie öffentliche Gelder erhalten, den Internetzugang zu filtern. Drei Organisationen wollen vor Gericht ziehen, um zu klären, ob dieses Gesetz verfassungskonform ist.
Die Bürgerrechtsorganisation ACLU hat angekündigt, vermutlich in Philadelphia vor Gericht zu ziehen. Hier hatte die Organisation bereits erfolgreich gegen den Communications Decency Act sowie den Children's Online Protection Act prozessiert. Zunächst unabhängig von ACLU will auch der Verband der US-Bibliothekare ALA das Filtergesetz vor Gericht überprüfen lassen. Und vermutlich wird es eine weitere Klage von der Bürgerrechtsorganisation People for the American Way Foundation geben.
Das Gesetz verstößt nach Ansicht der Kritiker gegen die Verfassung, da es die Meinungsfreiheit einschränke. Es verlangt von öffentlichen Schulen und Bibliotheken, die staatliche Gelder für die Einrichtung und den Betrieb von Internetzugängen erhalten, dass sie innerhalb von drei Monaten Vorkehrungen treffen müssen, sodass Minderjährige unter 17 Jahren keinen Zugang mehr zu obszönen und pornografischen Bildern sowie zu Bildern, die "für Minderjährige schädlich" sind, erlangen können. Die Institutionen können selbst entscheiden, welches Programm sie für diesen Zweck wählen. Allerdings dürfen die Bibliothekare die Filter ausschalten, wenn Erwachsene an die Geräte gehen.
Das Problem bei Filtern ist bekanntlich, dass immer auch Seiten gesperrt werden (overblocking), die gar keine entsprechenden Bilder enthalten. Dadurch aber werde eine unnötige Zensur ausgeübt. Schlimmer sei, dass die Filterprogramme die Listen der blockierten Seiten gewissermaßen auf eigenes Gutdünken erstellen. "Ein Polizist", so Chris Hansen, Rechtsberater von ACLU, "kann auch nicht einfach in eine Buchhandlung gehen und alle Bücher beschlagnahmen, von denen er glaubt, dass sie obszön sind. Der Polizist muss zuerst ein Buch kaufen, es zum Gericht bringen und den Richter dazu bringen, es als obszön zu erklären." Die Listen der verbotenen Seiten, so Hansen, müssten daher, um verfassungskonform zu sein, von Richtern und nicht von Angestellten der Filterproduzenten erstellt werden. Überdies würden die Listen von den Unternehmen geheim gehalten und es gebe keine angemessene Möglichkeit, gegen die Sperrung von Seiten in den Listen rechtlich vorzugehen.
Kritiker ebenso wie BefĂĽrworter des Gesetzes gehen davon aus, dass der Rechtsstreit vermutlich erst beim Obersten Verfassungsgericht der USA sein Ende finden wird.
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