Steuerliche Besserstellung beruflich genutzter privater PCs gefordert
Baden-WĂĽrttemberg und Hessen haben heute in den Bundesrat einen Antrag eingebracht, um die berufliche Nutzung von privat eingesetzten PCs steuerlich absetzbar zu machen.
Die unionsgeführten Länder Baden-Württemberg und Hessen haben heute in den Bundesrat einen Entschließungsantrag (Drucksache 604/00) eingebracht, um die berufliche Nutzung von privaten PCs und Internet über private Leitungen steuerlich absetzbar zu machen. "Insbesondere für Lehrer, die sich den neuen Herausforderungen des integrativen Einsatzes neuer Medien im Unterricht stellen müssen, wollen wir die steuerrechtlichen Steine aus dem Weg räumen", sagte Baden-Württembergs Finanzminister Gerhard Stratthaus in der Begründung des Antrags.
Derzeit herrsche bezüglich privat angeschaffter Computer im Steuerrecht ein Schwarz-weiß-Denken vor, erläuterte Stratthaus' Pressesprecher Uwe Köhn. Wenn man glaubhaft machen könne, dass man einen PC nur für die Arbeit einsetze, könne man seine Anschaffungskosten vollständig als Werbungskosten geltend manchen; wenn man aber einräume, dass man ihn auch zu private Zwecke nutze, sei überhaupt keine steuerliche Anrechnung möglich. Die Initiative von Baden-Württemberg und Hessen sehe deshalb vor, "einen bestimmten, gesetzlich festgelegten Anteil der Anschaffungskosten als Werbungskosten anzuerkennen, wenn die Notwendigkeit einer erheblichen beruflichen Nutzung glaubhaft gemacht worden sei", sagte Köhn.
Minister Stratthaus begrüßte in der Bundesratsdebatte ausdrücklich die Ankündigung des Bundesfinanzministeriums, die private Mitbenutzung von PCs und Internet am Arbeitsplatz steuerfrei zu stellen. In dem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, in dieser Hinsicht auch tatsächlich initiativ zu werden und Entwürfe für gesetzliche Regelungen vorzubereiten.
Insgesamt ist Köhn zuversichtlich, dass die Initiative von Baden-Württemberg und Hessen erfolgreich sein wird – zumal die Bundesregierung sich ja auch schon in dieselbe Richtung gehend geäußert habe. Es hält es für wahrscheinlich, dass das Steuerrecht bald eine entsprechende Änderung erfahren werde. (chr)