EU-Rat stimmt für Vorratsspeicherung von Fluggastdaten

60 Datenkategorien über Flugreisende bis hin zu Essenswünschen müssen die EU-Staaten künftig fünf Jahre lang aufbewahren. Dies sieht eine Richtlinie vor, die jetzt den Ministerrat passiert hat und so bald in Kraft treten kann.

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EU-Rat winkt Vorratsspeicherung von Fluggastdaten durch

(Bild: dpa, Christian Charisius/Archiv)

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Eine Woche nach dem EU-Parlament hat der EU-Rat am Donnerstag während eines Treffens der Innen- und Justizminister in Brüssel den Richtlinienentwurf ohne weitere Aussprache befürwortet, mit dem in Europa künftig nach US-Vorbild Flugpassagierdaten in nationalen IT-Systemen gesammelt, ausgewertet und untereinander ausgetauscht werden sollen. EU-Staaten müssen demnach die Passenger Name Records (PNR) zunächst sechs Monate "unmaskiert" und danach viereinhalb Jahre ohne direkten Personenbezug speichern. Falls nötig, sollen die Daten auch im zweiten Stadium "re-identifiziert" werden können.

Neben Flügen ins Drittstaaten werden auch innereuropäische Strecken erfasst. Dies ist zwar optional, die beteiligten EU-Länder haben aber alle bereits versichert, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen zu wollen. Dänemark bleibt bei dem geplanten Informationsverbund außen vor.

Die Richtlinie kann nun in Kraft treten, nachdem sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden ist. Die Mitgliedsstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Bürgerrechtler und Datenschützer lehnen die Richtlinie, für die bereits ein Pilotprojekt vereinbart ist, entschieden ab. Der Europäische Gerichtshof prüft noch, ob diese Form der Vorratsdatenspeicherung prinzipiell mit den Grundrechten vereinbar ist. (anw)